Fachwissen
Glossar: Lohnabrechnung von A bis Z
Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Lohn- und Gehaltsabrechnung – verständlich erklärt für Arbeitgeber, HR-Teams und Steuerkanzleien.
A
- AAG-Erstattung (U1/U2)Über das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstatten die Krankenkassen Arbeitgebern Aufwendungen bei Krankheit (Umlage U1) und bei Mutterschaft (Umlage U2). Finanziert wird die Erstattung über monatliche Umlagebeiträge der Arbeitgeber.
- AbfindungEinmalzahlung an Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes – steuerpflichtig, aber meist beitragsfrei in der Sozialversicherung.
- AltersteilzeitModell zur stufenweisen Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Renteneintritt – meist als Block- oder Gleichverteilungsmodell.
- ArbeitslosenversicherungPflichtversicherung als Teil der Sozialversicherung, finanziert durch paritätische Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- ArbeitszeitkontoEin Arbeitszeitkonto erfasst Plus- und Minusstunden eines Beschäftigten und entkoppelt so die tatsächliche Arbeitszeit von der vereinbarten. Es ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle und die Übertragung von Zeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus.
B
- Bauabzugssteuer15-prozentige Steuer, die Auftraggeber von Bauleistungen vom Rechnungsbetrag einbehalten müssen, sofern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
- BeitragsbemessungsgrenzeObergrenze des Bruttogehalts, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden – darüber liegende Einkommen bleiben beitragsfrei.
- BeitragsnachweisDer Beitragsnachweis ist die monatliche elektronische Meldung der voraussichtlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle. Er muss fristgerecht vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.
- BerufsgenossenschaftBerufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Sie schützen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; die Beiträge tragen allein die Arbeitgeber und richten sich nach Entgelt und Gefahrklasse.
- Betriebliche AltersvorsorgeVom Arbeitgeber organisierte oder finanzierte Altersversorgung mit fünf zulässigen Durchführungswegen und steuerlich geförderter Entgeltumwandlung.
- Betriebsprüfung (DRV & Lohnsteuer)Bei der Betriebsprüfung kontrollieren die Deutsche Rentenversicherung (Sozialversicherung) und das Finanzamt (Lohnsteuer-Außenprüfung) regelmäßig, ob Beiträge und Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt wurden. Feststellungen führen zu Nachforderungen.
- BranchenmindestlohnBranchenmindestlöhne sind tariflich vereinbarte und per Rechtsverordnung allgemeinverbindliche Mindestentgelte für einzelne Branchen. Sie liegen in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn und gelten für alle Betriebe der Branche.
D
- Datenschutz in der LohnabrechnungLohn- und Gehaltsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Ihre Verarbeitung unterliegt der DSGVO und dem BDSG – mit besonderen Anforderungen an Rechtsgrundlage, Zugriffsschutz, Löschfristen und Auftragsverarbeitung.
- DATEV-SchnittstelleÜber eine DATEV-Schnittstelle werden Lohnbuchungen und Journale im DATEV-Format an Steuerkanzlei und Finanzbuchhaltung übergeben. So fließen die Ergebnisse der Lohnabrechnung strukturiert und prüfungssicher in die Buchhaltung ein.
- DEÜV-MeldungElektronische Meldung sozialversicherungsrechtlicher Daten an die Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung.
- DienstwagenVom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug, dessen private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
E
- ELStAMELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Sie ersetzen die frühere Papier-Lohnsteuerkarte: Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuermerkmal und Kinderzähler werden elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen.
- ElterngeldStaatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder unterbrechen.
- ElternzeitGesetzlicher Anspruch auf bis zu 36 Monate unbezahlte Freistellung zur Betreuung eines Kindes mit Kündigungsschutz.
- EntgeltbescheinigungMonatliche Aufstellung, die dem Arbeitnehmer Brutto, Abzüge und Nettoauszahlung transparent darlegt – gesetzlich vorgeschrieben.
- EntgeltfortzahlungAnspruch des Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Lohns bei Krankheit oder an gesetzlichen Feiertagen.
- Equal PayEqual Pay verpflichtet Verleiher, Leiharbeitnehmer beim Entgelt mit vergleichbaren Stammbeschäftigten des Entleihers gleichzustellen. Der Grundsatz greift nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz spätestens nach neun Monaten Einsatz, sofern kein abweichender Tarifvertrag gilt.
F
G
- Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers mit messbarem wirtschaftlichen Wert, die wie Lohn der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegt.
- Geringfügige BeschäftigungBeschäftigungsform mit geringem regelmäßigem Verdienst (Minijob) oder kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung) – steuerlich und sozialrechtlich besonders behandelt.
- Gleitzone (Übergangsbereich, Midijob)Verdienstbereich oberhalb der Minijob-Grenze, in dem die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers reduziert berechnet werden.
H
K
- KirchensteuerSteuer, die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft auf Basis ihrer Lohnsteuer entrichten – über die Lohnabrechnung einbehalten.
- KrankengeldLohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit gezahlt wird.
- KurzarbeitergeldLohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall – mildert wirtschaftlich bedingte Lohnverluste ab.
- Kurzfristige BeschäftigungEine kurzfristige Beschäftigung ist eine von vornherein zeitlich begrenzte Tätigkeit, die sozialversicherungsfrei bleibt, solange sie die gesetzlichen Zeitgrenzen nicht überschreitet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
L
- Lohnabrechnung-OutsourcingBeim Outsourcing der Lohnabrechnung übergibt ein Unternehmen die Entgeltabrechnung vollständig an einen externen Dienstleister. Dieser übernimmt Berechnung, Meldungen und Auswertungen – inklusive einer strukturierten Übernahme der Bestandsdaten.
- LohnsteuerVorausgezahlte Form der Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehält und ans Finanzamt abführt.
- LohnsteuerbescheinigungJährliche Übersicht über Brutto, einbehaltene Steuern und Sozialabgaben – Grundlage der Einkommensteuererklärung.
- LohnsteuerklasseKlassifizierung von Arbeitnehmern in sechs Steuerklassen, die die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs bestimmt.
M
P
- PfändungGerichtlich angeordneter Lohneinbehalt zur Befriedigung von Gläubigern, berechnet nach der jährlich aktualisierten Pfändungstabelle.
- PflegemindestlohnDer Pflegemindestlohn ist ein eigener, branchenspezifischer Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege. Er wird von der Pflegekommission festgesetzt, ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn.
- PflegeversicherungPflichtversicherung als Teil der Sozialversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert.
R
S
- SachbezugGeldwerter Vorteil in Form einer Sachleistung – innerhalb gesetzlicher Freigrenzen steuer- und beitragsfrei.
- Saison-KurzarbeitergeldSaison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) gleicht in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) witterungs- oder auftragsbedingten Arbeitsausfall im Baugewerbe aus und sichert so die Beschäftigung über den Winter.
- SFN-ZuschlägeSFN-Zuschläge sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Sie sind nach § 3b EStG bis zu festgelegten Prozentsätzen des Grundlohns steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden.
- SOKA-BauDie Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) sichern Urlaubsansprüche, Berufsausbildung und eine Zusatzrente im Baugewerbe – finanziert über Beiträge der Arbeitgeber und abgewickelt über monatliche Meldungen.
- SozialversicherungSolidarisches Versicherungssystem mit fünf Pflichtzweigen, das in Deutschland die wichtigsten Lebensrisiken sozialer Art absichert.
T
- TarifvertragEin Tarifvertrag ist eine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden ausgehandelte Vereinbarung über Entgelte und Arbeitsbedingungen. Seine Normen gelten unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
- TrinkgeldTrinkgelder, die Beschäftigte freiwillig und direkt von Dritten erhalten, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und beitragsfrei. Vom Arbeitgeber eingezogene Bedienungsgelder und Servicepauschalen sind dagegen steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.