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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Berechnen Sie die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG: Wie viel Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit – und ab wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein?

Eingabemodus

Zählen Sie alle Kalendertage der Krankmeldung – inkl. Wochenenden und Feiertage.

Tage aus früheren AU-Zeiten wegen derselben Erkrankung im laufenden Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).

Gehalt und AU-Dauer eingeben, dann „Berechnen” klicken.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient ausschließlich zur Orientierung. Sie ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die individuellen Verhältnisse und die geltende Rechtslage nach § 3 EFZG. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Wann besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch entsteht nach § 3 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet durch Krankheit verursacht ist. Der Anspruch gilt unabhängig von der Beschäftigungsart (Vollzeit, Teilzeit, Minijob).
Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Gehalt fort?
Der Arbeitgeber ist nach § 3 EFZG verpflichtet, das Arbeitsentgelt bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe fortzuzahlen. Danach zahlt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse Krankengeld – für bis zu 78 Wochen je Erkrankung.
Was passiert, wenn ich wegen derselben Krankheit erneut ausfalle?
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Erkrankung werden frühere AU-Zeiten angerechnet. Ein neuer 6-Wochen-Anspruch entsteht nur, wenn entweder seit dem Ende der letzten AU 6 Monate vergangen sind oder seit Beginn der ersten AU für diese Erkrankung 12 Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
Gilt die Entgeltfortzahlung auch für Minijobber?
Ja – auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben nach den gleichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Arbeitsentgelt.

Gesetzliche Grundlage: § 3 EFZG

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber, im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe fortzuzahlen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Voraussetzungen: Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehen, und die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Der Anspruch besteht für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Wie wird der Tagessatz berechnet?

Grundlage ist das „regelmäßige Arbeitsentgelt” – also das, was der Arbeitnehmer ohne Krankheit erhalten hätte. Bei Monatsvergütung ergibt sich der Tagessatz durch Division des Bruttomonatsgehalts durch 30 Kalendertage (bei Jahresvergütung durch 365). Bei Stundenlohn wird das monatliche Bruttoentgelt zunächst aus Stundenlohn × Wochenstunden × 52/12 ermittelt.

Zulagen und regelmäßige Sonderzahlungen (z. B. Schichtzulage) sind grundsätzlich einzubeziehen. Für eine exakte Abrechnung empfiehlt sich die professionelle Lohnabrechnung.

Nach der Entgeltfortzahlung: Krankengeld

Endet die 6-Wochen-Frist, übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse das Krankengeld. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, jedoch maximal 90 % des Nettolohns, und wird für bis zu 78 Wochen je Erkrankung innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Für Arbeitgeber endet damit die Fortzahlungspflicht. Die korrekte Abstimmung zwischen Lohnabrechnung und Krankengeld ist Teil eines sauberen Lohnabrechnung auslagern-Prozesses – LOHN24 übernimmt diese Koordination für Sie.

Pflichten des Arbeitgebers im Krankheitsfall

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltfortzahlung korrekt abzurechnen und an die Krankenkasse zu melden, sobald das Krankengeld beginnt. Bei wiederholten Ausfällen wegen derselben Erkrankung muss die Anrechnung früherer AU-Zeiten sorgfältig dokumentiert werden.

Kleinere Unternehmen profitieren vom U1-Ausgleichsverfahren (§ 1 AAG): Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung zurück – je nach gewähltem Erstattungssatz (50–80 %). Dies erleichtert die Lohnabrechnung auslagern erheblich.

Wie funktioniert dieser Rechner?

1. Eingabemodus wählen: Monatsgehalt oder Stundenlohn + Wochenstunden.
2. AU-Dauer eingeben: Alle Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit (inkl. Wochenende).
3. Optional: Bereits genutzte Fortzahlungstage für dieselbe Erkrankung eingeben.
4. Berechnen klicken: Der Rechner ermittelt den Brutto-Tagessatz (Monatsgehalt ÷ 30), die fortzahlungspflichtigen Tage (max. verbleibende Tage bis 42) und das fortzuzahlende Bruttoentgelt. Er zeigt außerdem, ab welchem Tag ggf. Krankengeld greift.

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