LOHN24
Branche · Gastronomie

Lohnabrechnung für
Event & Gastronomie.

Saisonkräfte, Schichtzulagen, Kurzfristjobs und steuerfreie Verpflegungspauschalen – wir rechnen korrekt ab, damit Sie sich voll auf Gäste und Events konzentrieren können.

KurzfristbeschäftigungSFN-ZuschlägeSaisonkräfte
Saisonkräfte
Gastronomie-Team beim Servieren – LOHN24 Lohnabrechnung Gastronomie
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Warum LOHN24

Gastro rechnet
anders ab

Von Saisonkräften bis zu Trinkgeldregelungen – wir kennen die besonderen Anforderungen der Event- und Gastronomiebranche.

Kurzfristige Beschäftigung

Aushilfen lassen sich als kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abrechnen, solange die zeitliche Grenze pro Kalenderjahr eingehalten wird. Wir überwachen die Tage automatisch.

Schicht- & Nachtarbeit

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bilden wir im Rahmen der steuerfreien Höchstgrenzen nach §3b EStG korrekt ab.

Trinkgeld & Verpflegung

Trinkgelder, Bedienungsgelder und steuerfreie Verpflegungspauschalen grenzen wir sauber voneinander ab – immer steuer- und abgabenoptimiert.

Servicekraft in der Gastronomie serviert Gästen mit einem Lächeln
Menschen hinter der Branche

Sie schaffen die Momente, an die wir uns erinnern

Gastronomie und Event sind die Branche der gemeinsamen Augenblicke: das gute Essen unter Freunden, die gelungene Hochzeit, das Konzert, über das man noch Jahre später spricht. Ihre Teams sorgen mit Leidenschaft und langen Schichten dafür, dass aus einem Abend ein Erlebnis wird – Gastfreundschaft ist echte Arbeit am Menschen.

Doch hinter den Kulissen ist kaum etwas so dynamisch wie Ihre Personalplanung: Saisonkräfte, kurzfristige Aushilfen, schwankende Stunden und steuerfreie Zuschläge. Genau diese Vielfalt macht die Lohnabrechnung zu einer echten Herausforderung.

Die nehmen wir Ihnen ab. LOHN24 überwacht Beschäftigungsgrenzen, grenzt Trinkgeld und Pauschalen sauber ab und rechnet jede Schicht korrekt ab. Sie kümmern sich um Ihre Gäste. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“

Häufige Fragen

Fragen zur Abrechnung in Event & Gastronomie

Noch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.

Freiwillige Trinkgelder, die Gäste direkt einer beschäftigten Person zukommen lassen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Bedienungsgelder oder feste Servicepauschalen, die der Arbeitgeber einzieht und weiterleitet, sind dagegen steuerpflichtig. Wir sorgen für die korrekte Abgrenzung in der Lohnabrechnung.

Ratgeber & Themen

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