LOHN24
Branche
Event und Gastronomie
Lohnabrechnung für Event- und Gastronomiebetriebe – flexibel, effizient und branchenspezifisch: LOHN24 ist Ihr verlässlicher Partner für die Abrechnung von Festangestellten, Aushilfen und Saisonkräften. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen dieser dynamischen Branche, wie unregelmäßige Arbeitszeiten, Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit sowie steuerfreie Verpflegungspauschalen. Unser Service sorgt dafür, dass Ihre Lohnabrechnung pünktlich, korrekt und rechtssicher erfolgt – während Sie sich auf Ihre Gäste und Veranstaltungen konzentrieren.

Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten

Präzise Abrechnung von Schichten, Überstunden, Nachtarbeit und Wochenendarbeit – ideal für die wechselnden Anforderungen in der Event- und Gastronomiebranche.

Einhaltung von Mindestlohn und Zuschlägen

Sichere Umsetzung von Mindestlohnregelungen, tariflichen Vereinbarungen und steuerfreien Verpflegungs- oder Fahrtkostenpauschalen.

Digitale Lohnabrechnung für Event- und Gastronomiebetriebe

Zugriff auf alle Abrechnungsunterlagen über unser Online-Lohnportal – ideal für Geschäftsinhaber, Manager und Personalverantwortliche.

Beratung für die Event- und Gastronomiebranche

Unterstützung bei Themen wie Aushilfsverträgen, steuerfreien Zuschlägen, Urlaubsansprüchen und der Abrechnung von Saisonkräften.

Compliance & Besonderheiten in Event und Gastronomie

Vier Themen, die in der Lohnabrechnung von Eventbetrieben und Gastronomien fast immer relevant sind.

Trinkgeld & Steuerfreiheit

Trinkgelder, die Mitarbeiter direkt von Gästen erhalten, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Wir grenzen Bedienungsgelder, Servicepauschalen und freiwillige Trinkgelder sauber voneinander ab.

Kurzfristige Beschäftigung

Aushilfen lassen sich als kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abrechnen, solange die zeitliche Grenze pro Kalenderjahr eingehalten wird. Wir überwachen die Tage automatisch und warnen vor Grenzüberschreitungen.

Sonn- und Feiertagszuschläge

In der Gastronomie sind Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach §3b EStG bis zu festen Höchstsätzen steuerfrei. Wir berücksichtigen die Höchstsätze automatisch je Schicht und Mitarbeiter.

Schwankende Arbeitszeiten

Saisonale Auslastung, kurzfristige Veranstaltungen und stark schwankende Stundenzahlen werden direkt aus Ihrer Schichtplanung übernommen und korrekt abgerechnet.

Häufige Fragen aus Event und Gastronomie

Freiwillige Trinkgelder, die Gäste direkt einem Mitarbeiter zukommen lassen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Bedienungsgelder oder feste Servicepauschalen, die der Arbeitgeber einzieht und weiterleitet, sind dagegen steuerpflichtig. Wir sorgen für die korrekte Abgrenzung in der Lohnabrechnung.

Passende Leistungen für Ihre Branche

Ein Umstieg ist jederzeit möglich – auch unterjährig. Wir übernehmen Einrichtung und Datenmigration und sorgen für einen reibungslosen Start, ohne dass eine einzige Abrechnung verloren geht.

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