Schicht- & Nachtarbeit
Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Wechselschicht werden inklusive der zugehörigen Zuschläge automatisiert abgerechnet.
Schichtarbeit, Nachtarbeit, Equal Pay bei Leiharbeit und tarifliche Sonderregelungen – wir bilden die Besonderheiten der Logistikbranche präzise und rechtssicher ab.

Ob Schichtarbeit, Nachtarbeit oder tarifliche Sonderregelungen im Logistikbereich – LOHN24 bildet alle Besonderheiten korrekt ab.
Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Wechselschicht werden inklusive der zugehörigen Zuschläge automatisiert abgerechnet.
Bei eingesetzten Leiharbeitskräften beachten wir die Equal-Pay-Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und sorgen für eine korrekte Abgrenzung.
Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen werden lückenlos dokumentiert. Wir gleichen die übermittelten Stunden gegen den aktuellen Mindestlohn ab.

Lager und Logistik sind die Lebensadern unserer Wirtschaft. Damit Regale gefüllt, Bestellungen geliefert und Produktionen am Laufen gehalten werden, arbeiten Ihre Teams rund um die Uhr – in Früh-, Spät- und Nachtschichten, oft dann, wenn andere längst schlafen. Was wie selbstverständlich wirkt, ist das Ergebnis präziser, körperlich fordernder Arbeit.
Diese Verlässlichkeit hat ihren Preis in der Verwaltung: Schichtmodelle, Nachtzuschläge, Equal Pay bei Leiharbeit und strenge Aufzeichnungspflichten machen die Lohnabrechnung anspruchsvoll und fehleranfällig.
Genau deshalb übernehmen wir sie für Sie – automatisiert, lückenlos dokumentiert und immer gegen den aktuellen Mindestlohn geprüft. Sie halten den Betrieb am Laufen, wir die Abrechnung. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“
Die typischen Anforderungen an Lohn- und Logistikbetriebe – bei LOHN24 standardmäßig abgedeckt.

Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Wechselschicht werden inklusive der zugehörigen Zuschläge automatisiert abgerechnet – auch bei kurzfristigen Schichtwechseln.
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Bei eingesetzten Leiharbeitskräften beachten wir die Equal-Pay-Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und sorgen für eine korrekte Abgrenzung gegenüber Stammbeschäftigten.
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Die Lager- und Logistikbranche ist häufig in Berufsgenossenschaften mit höheren Beitragssätzen organisiert. Wir berücksichtigen die jeweils gültigen Gefahrenklassen bei der Beitragsberechnung.
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Im Mindestlohnbereich sind Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen lückenlos zu dokumentieren. Wir gleichen die übermittelten Stunden gegen den aktuellen Mindestlohn ab und warnen bei Unterschreitungen.
Mehr erfahrenNoch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.
Zuschläge für Wechselschicht und Nachtarbeit ergeben sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung und werden auf den Grundlohn aufgeschlagen. Nachtzuschläge sind nach §3b EStG bis 25 Prozent steuerfrei – wir bilden alle Sätze automatisch ab.



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