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Glossar

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Sie schützen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; die Beiträge tragen allein die Arbeitgeber und richten sich nach Entgelt und Gefahrklasse.

Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – eines eigenständigen Zweigs der Sozialversicherung neben Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind nach Branchen gegliedert; jeder gewerbliche Betrieb ist kraft Gesetzes Mitglied der für ihn zuständigen BG.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Sie finanziert Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld und Renten und übernimmt zugleich die Prävention durch Unfallverhütungsvorschriften.

Eine Besonderheit ist die Finanzierung: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft tragen allein die Arbeitgeber – Arbeitnehmer zahlen keinen Anteil. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gezahlten Arbeitsentgelt und der sogenannten Gefahrklasse, die das Unfallrisiko der jeweiligen Tätigkeit abbildet. Risikoreiche Branchen wie Bau oder Logistik haben höhere Gefahrklassen und damit höhere Beiträge.

Anders als die laufenden SV-Beiträge wird der BG-Beitrag im Umlageverfahren nachträglich erhoben: Die Betriebe melden jährlich über den Lohnnachweis ihre Entgeltsummen und Gefahrtarifstellen, und die BG setzt den Beitrag im Folgejahr fest. Zusätzlich ist bei Beginn einer Beschäftigung eine Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer im Meldeverfahren anzugeben.

LOHN24 erfasst die zutreffenden Gefahrtarifstellen je beschäftigter Person, berücksichtigt die jeweils gültigen Gefahrklassen und erstellt den jährlichen elektronischen Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft.