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Glossar

Branchenmindestlohn

Branchenmindestlöhne sind tariflich vereinbarte und per Rechtsverordnung allgemeinverbindliche Mindestentgelte für einzelne Branchen. Sie liegen in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn und gelten für alle Betriebe der Branche.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der flächendeckend für (fast) alle Beschäftigten gilt, gibt es branchenspezifische Mindestlöhne. Sie beruhen auf Tarifverträgen, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet: Der Branchenmindestlohn gilt auch für Betriebe und Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind – und ebenso für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Branchenmindestlöhne gibt es zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, in der Gebäudereinigung, im Dachdeckerhandwerk, im Elektrohandwerk, in der Pflege und in weiteren Branchen. Sie liegen typischerweise über dem gesetzlichen Mindestlohn und sind häufig nach Lohn-/Qualifikationsgruppen sowie teils nach Regionen (z. B. alte und neue Bundesländer) gestaffelt.

Für Arbeitgeber gilt: Der jeweils einschlägige Branchenmindestlohn ist zwingend einzuhalten, korrekt zu dokumentieren und kann über die Generalunternehmerhaftung auch Auftraggeber treffen, wenn Nachunternehmer den Mindestlohn nicht zahlen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

LOHN24 sorgt für die korrekte Eingruppierung Ihrer Mitarbeitenden, prüft den einschlägigen Branchenmindestlohn und rechnet rechtssicher ab.