LOHN24
Glossar · Buchstabe D

DEÜV-Meldung

Elektronische Meldung sozialversicherungsrechtlicher Daten an die Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung.

Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) regelt, welche Daten Arbeitgeber wann und in welchem Format an die Sozialversicherungsträger übermitteln müssen. Sämtliche relevanten Ereignisse rund um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Beginn, Ende, Unterbrechung, Jahresmeldung, Adressänderungen oder Statuswechsel – sind über DEÜV-Meldungen anzuzeigen.

Die Übermittlung erfolgt elektronisch und verschlüsselt aus einem zertifizierten Lohnabrechnungssystem direkt an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle. Jede Meldung trägt einen eindeutigen Meldegrund und enthält strukturierte Angaben zu Person, Beschäftigung und Entgelt.

LOHN24 übernimmt sämtliche DEÜV-Meldungen automatisiert und fristgerecht – inklusive korrigierender Meldungen, etwa wenn rückwirkende Änderungen am Arbeitsverhältnis nötig sind.

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