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Glossar

ELStAM

ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Sie ersetzen die frühere Papier-Lohnsteuerkarte: Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuermerkmal und Kinderzähler werden elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen.

ELStAM ist die Abkürzung für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen persönlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die zentral bei der Finanzverwaltung gespeichert sind. Sie haben die frühere Papier-Lohnsteuerkarte vollständig abgelöst.

Zu den ELStAM gehören insbesondere die Lohnsteuerklasse, der Faktor (bei Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor), die Zahl der Kinderfreibeträge, das Kirchensteuermerkmal sowie etwaige vom Finanzamt gewährte Frei- oder Hinzurechnungsbeträge.

Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses meldet der Arbeitgeber die beschäftigte Person mit deren steuerlicher Identifikationsnummer und Geburtsdatum elektronisch bei der Datenbank der Finanzverwaltung an und ruft die ELStAM ab. Ändern sich die Merkmale – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einen Steuerklassenwechsel –, werden dem Arbeitgeber automatisch Änderungslisten bereitgestellt.

Auf Basis der abgerufenen ELStAM berechnet der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, behält sie ein und führt sie mit der Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt ab. Stehen keine gültigen ELStAM zur Verfügung, ist grundsätzlich nach der ungünstigen Steuerklasse VI abzurechnen.

LOHN24 übernimmt die An- und Abmeldung im ELStAM-Verfahren, ruft die Abzugsmerkmale ab, verarbeitet Änderungslisten automatisch und berechnet die Lohnsteuer auf dieser Grundlage korrekt.