LOHN24
Glossar · Buchstabe E

Elterngeld

Staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder unterbrechen.

Elterngeld ist eine vom Staat finanzierte Leistung, die Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aussetzen. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens und bietet damit einen Anreiz, sich aktiv um das Kind zu kümmern.

Grundsätzlich werden 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt ersetzt, mindestens jedoch ein Sockelbetrag und höchstens ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag. Neben dem klassischen Basiselterngeld gibt es das ElterngeldPlus für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, sowie einen Partnerschaftsbonus.

Für den Arbeitgeber ist Elterngeld in der laufenden Lohnabrechnung nicht direkt relevant – die Auszahlung erfolgt durch die Elterngeldstellen der Länder. Wichtig ist jedoch die korrekte Bescheinigung des Bruttoeinkommens und der Sozialversicherungsbeiträge für den Antrag.

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