Dienstwagen
Vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug, dessen private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlässt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Für die Bewertung dieses Vorteils gibt es zwei zulässige Verfahren: die pauschale 1-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode.
Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich 1 Prozent des inländischen Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer hinzu. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze, die den Umstieg auf emissionsärmere Antriebe steuerlich begünstigen.
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten anteilig nach dem Verhältnis privater zu beruflicher Fahrten verteilt. Diese Methode ist häufig günstiger, erfordert aber ein lückenlos und ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.