LOHN24
Glossar · Buchstabe L

Lohnsteuer

Vorausgezahlte Form der Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehält und ans Finanzamt abführt.

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung direkt vom Bruttogehalt einbehalten und in der monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt abgeführt.

Die Höhe ergibt sich aus dem Bruttoverdienst, der Lohnsteuerklasse, etwaigen Freibeträgen sowie aus Kinderfreibeträgen, die in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Zuschlagsteuern.

Mit der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung erhält der Arbeitnehmer eine Übersicht über die im Kalenderjahr einbehaltenen Beträge. Diese sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden auf die endgültige Steuerschuld angerechnet – häufig mit Erstattungsanspruch.

Verwandte Begriffe

Ja. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schichtmodelle, Boni, Prämien sowie geldwerte Vorteile werden korrekt und steuerlich optimal abgerechnet.

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