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Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Nettolohn und Gesamtkosten für den Arbeitgeber – für gewerbliche Minijobs und das Haushaltsscheckverfahren, inklusive aller Pauschalabgaben.

Beschäftigungsart
1 €Grenze: 603,00 €

Minijob-Beschäftigte können per schriftlichem Antrag auf den Eigenanteil zur RV verzichten (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Dann entfällt die AN-Aufstockung.

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Hinweis: Alle Pauschalabgaben sind Richtwerte 2026 (PRÜFEN). Die tatsächliche UV-Umlage hängt von der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?
Ab 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 603 Euro pro Monat (dynamisch angepasst an den Mindestlohn). Innerhalb eines Jahres dürfen gelegentliche Überschreitungen vorkommen.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Bei gewerblichen Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale KV (13 %), pauschale RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %), sowie Umlagen (U1, U2, U3) und Unfallversicherung. Im Haushaltsscheckverfahren sind die Sätze geringer.
Müssen Minijob-Beschäftigte Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Grundsätzlich sind Minijob-Beschäftigte rentenversicherungspflichtig und zahlen den Aufstockungsbeitrag (Differenz zum vollen RV-Satz). Sie können jedoch per schriftlichem Antrag auf die RV-Pflicht verzichten (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und Privathaushalt?
Beim Haushaltsscheckverfahren (Privathaushalt) gelten deutlich niedrigere Pauschalabgaben (je 5 % KV und RV statt 13 %/15 %) und die Insolvenzgeldumlage U3 entfällt. Das Verfahren wird über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgewickelt.