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Minijob-Rechner 2026
Berechnen Sie Nettolohn und Gesamtkosten für den Arbeitgeber – für gewerbliche Minijobs und das Haushaltsscheckverfahren, inklusive aller Pauschalabgaben.
Eingaben tätigen und „Berechnen“ klicken.
Hinweis: Alle Pauschalabgaben sind Richtwerte 2026 (PRÜFEN). Die tatsächliche UV-Umlage hängt von der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Minijob
- Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?
- Ab 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 603 Euro pro Monat (dynamisch angepasst an den Mindestlohn). Innerhalb eines Jahres dürfen gelegentliche Überschreitungen vorkommen.
- Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
- Bei gewerblichen Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale KV (13 %), pauschale RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %), sowie Umlagen (U1, U2, U3) und Unfallversicherung. Im Haushaltsscheckverfahren sind die Sätze geringer.
- Müssen Minijob-Beschäftigte Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
- Grundsätzlich sind Minijob-Beschäftigte rentenversicherungspflichtig und zahlen den Aufstockungsbeitrag (Differenz zum vollen RV-Satz). Sie können jedoch per schriftlichem Antrag auf die RV-Pflicht verzichten (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
- Was ist der Unterschied zwischen gewerblich und Privathaushalt?
- Beim Haushaltsscheckverfahren (Privathaushalt) gelten deutlich niedrigere Pauschalabgaben (je 5 % KV und RV statt 13 %/15 %) und die Insolvenzgeldumlage U3 entfällt. Das Verfahren wird über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgewickelt.