LOHN24
Branche
Sicherheitsunternehmen
Effiziente und sichere Lohnabrechnung für Sicherheitsunternehmen: LOHN24 ist Ihr zuverlässiger Partner für alle Abrechnungsprozesse in der Sicherheitsbranche. Wir berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten wie Schichtzulagen, Nachtarbeit, Überstunden und gesetzliche Vorgaben wie den Mindestlohn für Sicherheitsdienste. Unser Service entlastet Sie zuverlässig, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben im Schutz Ihrer Kunden konzentrieren können.

Leistungen

LOHN24 bietet Ihnen eine professionelle Lohnabrechnung, die exakt auf die Anforderungen von Sicherheitsunternehmen zugeschnitten ist. Von Schichtzulagen und Überstunden bis zu branchenspezifischen Tarifen – wir übernehmen die komplette Abrechnung, damit Sie sich voll auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer Kunden fokussieren können.

Schicht- und Nachtzulagen

Präzise Abrechnung von Schicht- und Nachtarbeit, die im Sicherheitsdienst besonders häufig anfällt – immer gesetzeskonform und zuverlässig.

Sozialversicherung und Tarifanpassungen

Sichere Umsetzung von branchenspezifischen Tarifen sowie pünktliche Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherung – ohne Mehraufwand für Sie.

Digitale Lohnabrechnung für Sicherheitsdienste

Schnelle und sichere Bereitstellung aller Abrechnungen über unser Online-Lohnportal – flexibel, papierlos und jederzeit abrufbar.

Beratung zu Sicherheitsdienst-spezifischen Regelungen

Individuelle Beratung zu Mindestlohn, Überstunden, Urlaubsanspruch und allen weiteren relevanten Themen für Sicherheitsunternehmen.

Compliance & Besonderheiten in Sicherheitsdiensten

Vier Themen, die in der Lohnabrechnung der privaten Sicherheitswirtschaft regelmäßig berücksichtigt werden müssen.

Branchen-Mindestlohn Sicherheitsgewerbe

In der privaten Sicherheitswirtschaft gilt ein eigener, allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach Tarifvertrag. Wir prüfen jede Abrechnung auf den jeweils aktuell gültigen Stundensatz.

Schichtdienste & 12-Stunden-Schichten

12-Stunden-Schichten, Wechselschichtmodelle und unregelmäßige Dienstpläne werden inklusive der jeweiligen Tarifzuschläge sauber abgerechnet – auch bei kurzfristigen Schichtumstellungen.

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht werden nach §3b EStG bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen steuerfrei abgerechnet.

Tarifvertrag Wach- und Sicherheitsdienste

Wir bilden den jeweils geltenden Tarifvertrag der Wach- und Sicherheitsdienste ab – mit Eingruppierung, tariflichen Sonderzahlungen und automatischer Anpassung an Tarifrunden.

Häufige Fragen aus dem Sicherheitsgewerbe

In der privaten Sicherheitswirtschaft gilt ein eigener, für allgemeinverbindlich erklärter Branchen-Mindestlohn auf Basis des Tarifvertrags der Bundesvereinigung der Sicherheitswirtschaft. Wir wenden den jeweils aktuell gültigen Satz automatisch an.

Passende Leistungen für Ihre Branche

Ja, sofern sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig beschäftigt sind. Auch grenzüberschreitende Konstellationen wie A1-Bescheinigungen für Auslandseinsätze sind in der Regel möglich – sprechen Sie uns an.

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