Schicht- & Nachtdienst
Präzise Abrechnung von Schicht- und Nachtarbeit, die im Sicherheitsdienst besonders häufig anfällt – immer gesetzeskonform und zuverlässig.
Schichtzulagen, 12-Stunden-Dienste, Nachtarbeit und der Branchen-Mindestlohn des Sicherheitsgewerbes – wir rechnen alles präzise, pünktlich und rechtssicher ab.

Schichtzulagen, Nachtarbeit, tarifliche Vorgaben des Sicherheitsgewerbes – LOHN24 bildet alle branchenspezifischen Anforderungen ab.
Präzise Abrechnung von Schicht- und Nachtarbeit, die im Sicherheitsdienst besonders häufig anfällt – immer gesetzeskonform und zuverlässig.
Wir bilden den jeweils geltenden Tarifvertrag der Wach- und Sicherheitsdienste ab – mit Eingruppierung und automatischer Anpassung an Tarifrunden.
In der privaten Sicherheitswirtschaft gilt ein eigener, allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Wir prüfen jede Abrechnung auf den jeweils aktuell gültigen Stundensatz.

Sicherheitsdienste geben uns ein Gefühl, das man nicht kaufen kann: Sicherheit. Ihre Mitarbeitenden schützen Gebäude, Veranstaltungen und Menschen – häufig in der Nacht, am Wochenende und in langen 12-Stunden-Schichten. Sie sind präsent, wenn es darauf ankommt, und schaffen damit die Grundlage dafür, dass das öffentliche Leben unbeschwert funktioniert.
Diese Verantwortung verdient Wertschätzung – und einen Arbeitgeber, der sich um die Details kümmert. Branchen-Mindestlohn, Schichtmodelle und steuerfreie Nachtzuschläge machen die Lohnabrechnung im Sicherheitsgewerbe besonders kleinteilig.
Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. LOHN24 prüft Mindestlohn und Tarif automatisch und rechnet jede Schicht präzise und pünktlich ab. Sie sorgen für Sicherheit, wir für korrekte Löhne. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“
Die typischen Anforderungen der privaten Sicherheitswirtschaft – bei LOHN24 standardmäßig abgedeckt.

In der privaten Sicherheitswirtschaft gilt ein eigener, allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach Tarifvertrag. Wir prüfen jede Abrechnung auf den jeweils aktuell gültigen Stundensatz.
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12-Stunden-Schichten, Wechselschichtmodelle und unregelmäßige Dienstpläne werden inklusive der jeweiligen Tarifzuschläge sauber abgerechnet – auch bei kurzfristigen Schichtumstellungen.
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Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht werden nach §3b EStG bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen steuerfrei abgerechnet.
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Wir bilden den jeweils geltenden Tarifvertrag der Wach- und Sicherheitsdienste ab – mit Eingruppierung, tariflichen Sonderzahlungen und automatischer Anpassung an Tarifrunden.
Mehr erfahrenNoch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.
In der privaten Sicherheitswirtschaft gilt ein eigener, für allgemeinverbindlich erklärter Branchen-Mindestlohn auf Basis des Tarifvertrags der Bundesvereinigung der Sicherheitswirtschaft. Wir wenden den jeweils aktuell gültigen Satz automatisch an.


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