Unterhaltsrechner (Kindesunterhalt)
Ermitteln Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – inklusive Abzug des hälftigen Kindergeldes zum tatsächlichen Zahlbetrag. Schnelle, unverbindliche Orientierung für den Regelfall.
Nettoeinkommen, Altersstufe und Anzahl der Kinder eingeben.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
- Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
- Die Düsseldorfer Tabelle ist eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Einkommensgruppen zu und weist je Altersstufe des Kindes einen Bedarfssatz aus. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Gerichten regelmäßig als Orientierung herangezogen. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2026.
- Warum wird das Kindergeld abgezogen?
- Das Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte auf den Tabellenbetrag angerechnet, sodass sich der tatsächliche Zahlbetrag entsprechend verringert. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 259 Euro pro Kind und Monat.
- Was bedeutet „bereinigtes Nettoeinkommen”?
- Maßgeblich ist nicht das Brutto- oder das einfache Nettoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Davon werden u. a. berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und bestimmte weitere Posten abgezogen. Die genaue Ermittlung ist komplex und sollte im Zweifel anwaltlich geprüft werden.
- Berücksichtigt der Rechner den Selbstbehalt?
- Nein. Dieser Rechner gibt nur den Tabellenbetrag und den Zahlbetrag nach Kindergeldabzug als Orientierung aus. Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt jedoch ein Selbstbehalt (Eigenbedarf). Reicht das Einkommen nicht aus, um Selbstbehalt und vollen Unterhalt zu decken, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt kann gekürzt werden.
Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle teilt das Einkommen in 15 Gruppen ein – die erste Gruppe reicht bis 2.100 € netto, die höchste bis 11.200 €. Für jede Gruppe und jede der vier Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 sowie ab 18 Jahre) ist ein fester Bedarfssatz hinterlegt.
Vom so ermittelten Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen – bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld. Das Ergebnis ist der voraussichtliche Zahlbetrag, also der Betrag, der monatlich tatsächlich zu zahlen ist.
Einkommensgruppen und Altersstufen 2026
Der Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe beträgt 2026 je nach Altersstufe 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre); für volljährige Kinder gelten 698 €. Mit jeder höheren Einkommensgruppe steigen die Sätze – bis zur Gruppe 5 um jeweils 5 Prozent des Mindestunterhalts, darüber um jeweils 8 Prozent.
Die Tabelle geht vom Regelfall zweier Unterhaltsberechtigter aus. Bei einer abweichenden Zahl von Berechtigten kann eine Herauf- oder Herabstufung der Einkommensgruppe angemessen sein – das prüft im Streitfall das Gericht. Wer seine Lohnabrechnung sauber dokumentiert haben möchte, ist mit der professionellen Lohn- und Gehaltsabrechnung von LOHN24 gut beraten.
Tabellenbetrag, Kindergeld und Zahlbetrag
Der Tabellenbetrag entspricht dem Bedarf des Kindes. Da das Kindergeld dem Unterhalt dient, wird es angerechnet: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern voll. Das Kindergeld liegt seit Januar 2026 bei 259 € pro Kind und Monat – die hälftige Anrechnung beträgt somit 129,50 €.
Der Zahlbetrag ist der Tabellenbetrag abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes. Begriffe wie diese erläutern wir auch in unserem Glossar. Bei Fragen rund um Lohnabrechnung und Pfändung helfen außerdem unser Pfändungsrechner und der Mindestlohn-Rechner.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Dieser Rechner liefert eine schnelle Orientierung für den Regelfall. Nicht berücksichtigt werden insbesondere der Selbstbehalt des Pflichtigen, Mangelfälle, Sonder- und Mehrbedarf (z. B. Kinderbetreuung, Krankheitskosten), eigenes Einkommen des Kindes, mehrere Unterhaltspflichten gegenüber verschiedenen Berechtigten sowie der konkrete Bedarf bei sehr hohen Einkommen oberhalb der Tabelle.
Für eine verbindliche Berechnung ist der Einzelfall maßgeblich. Bei Fragen zur Lohnabrechnung oder zur Auslagerung der Entgeltabrechnung erreichen Sie uns jederzeit über Kontakt oder Sie werden direkt Kunde.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ein und wählen Sie die Altersstufe des Kindes sowie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Der Rechner ordnet das Einkommen der passenden Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026 zu und liest den Bedarfssatz für die gewählte Altersstufe ab.
Vom Tabellenbetrag zieht der Rechner das anzurechnende Kindergeld ab (hälftig bei minderjährigen, voll bei volljährigen Kindern) und weist den voraussichtlichen Zahlbetrag aus – samt verwendeter Einkommensgruppe und Altersstufe. Weicht die Zahl der Berechtigten vom Regelfall ab, erscheint ein Hinweis auf eine mögliche Stufung.
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