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Kinderzuschlag-Rechner
Schätzen Sie, ob und in welcher Höhe Ihrer Familie 2026 ein Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG zustehen könnte – bis zu 297 € je Kind und Monat. Vereinfachte Orientierung, keine verbindliche Berechnung der Familienkasse.
Anzahl der Kinder, Familienstand und Einkommen eingeben, um eine Schätzung zu erhalten.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine stark vereinfachte, unverbindliche Schätzung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Der tatsächliche Kinderzuschlag wird ausschließlich von der Familienkasse nach § 6a BKGG individuell ermittelt (u. a. mit Bedarfssätzen, Wohnkostenanteilen und Freibeträgen, die hier nur näherungsweise abgebildet sind). Maßgeblich ist allein der offizielle KiZ-Lotse bzw. der Bescheid der Familienkasse.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag
- Was ist der Kinderzuschlag?
- Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Er beträgt 2026 bis zu 297 € je Kind und Monat und soll verhindern, dass Familien allein wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
- Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
- Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze von 900 € brutto bei Paaren und 600 € brutto bei Alleinerziehenden. Eine feste Höchsteinkommensgrenze existiert seit 2021 nicht mehr – stattdessen wird Einkommen oberhalb des elterlichen Bedarfs zu rund 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet, sodass dieser bei steigendem Einkommen allmählich abschmilzt.
- Wie wird eigenes Einkommen der Kinder berücksichtigt?
- Eigenes Einkommen eines Kindes – etwa Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss – mindert den Kinderzuschlag zu 45 %. Das Kindergeld selbst wird nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet, da der KiZ zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird.
- Ist diese Berechnung verbindlich?
- Nein. Dieser Rechner liefert nur eine grobe Orientierung. Die echte Prüfung ist deutlich komplexer (individuelle Bedarfssätze, Wohnkostenanteile, Freibeträge). Verbindlich ist allein der offizielle KiZ-Lotse der Familienkasse bzw. deren Bescheid.
Was ist der Kinderzuschlag und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung der Familienkasse für erwerbstätige Eltern mit niedrigem Einkommen. Anspruch hat, wer Kindergeld bezieht, mit dem eigenen Einkommen den eigenen Bedarf im Wesentlichen deckt, aber nicht das gesamte Einkommen der Familie aufbringen kann. Der KiZ schließt damit die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Bürgergeld und soll Familien den Gang zum Jobcenter ersparen.
2026 beträgt der Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € je Kind ergibt das bis zu 556 € pro Kind. Den vollen Betrag erhalten allerdings nur wenige – jedes Einkommen oberhalb des elterlichen Bedarfs schmälert den Zuschlag.
2026 beträgt der Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € je Kind ergibt das bis zu 556 € pro Kind. Den vollen Betrag erhalten allerdings nur wenige – jedes Einkommen oberhalb des elterlichen Bedarfs schmälert den Zuschlag.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Die Familienkasse ermittelt zunächst den Bedarf der Eltern (Regelbedarfe plus anteilige Wohnkosten). Liegt das Einkommen der Eltern über diesem Bedarf, wird der übersteigende Teil zu rund 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet – der Zuschlag sinkt also schrittweise, statt abrupt zu enden. Eigenes Einkommen der Kinder (z. B. Unterhalt) mindert den KiZ ebenfalls, und zwar zu 45 %.
Dieser Rechner bildet genau diese Logik vereinfacht ab: maximaler KiZ je Kind, Abzug von 45 % des den Elternbedarf übersteigenden Einkommens und 45 % des Kindeseinkommens. Die tatsächlichen Bedarfssätze, Wohnkostenanteile und Freibeträge der Familienkasse sind komplexer – das Ergebnis ist daher ausdrücklich eine Schätzung.
Dieser Rechner bildet genau diese Logik vereinfacht ab: maximaler KiZ je Kind, Abzug von 45 % des den Elternbedarf übersteigenden Einkommens und 45 % des Kindeseinkommens. Die tatsächlichen Bedarfssätze, Wohnkostenanteile und Freibeträge der Familienkasse sind komplexer – das Ergebnis ist daher ausdrücklich eine Schätzung.
Kinderzuschlag, Kindergeld und Bürgergeld
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und schließt sich gegenseitig mit dem Bürgergeld aus: Wer KiZ bezieht, ist in der Regel nicht zugleich auf Bürgergeld angewiesen. Reicht das Einkommen nicht einmal für die Mindesteinkommensgrenze, kommt statt des KiZ meist Bürgergeld in Betracht.
Wer KiZ erhält, kann zudem weitere Vorteile nutzen, etwa die Befreiung von Kita-Gebühren oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Bei Fragen rund um Lohn und Gehalt unterstützt Sie LOHN24 mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch zum Auslagern Ihrer Lohnabrechnung.
Wer KiZ erhält, kann zudem weitere Vorteile nutzen, etwa die Befreiung von Kita-Gebühren oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Bei Fragen rund um Lohn und Gehalt unterstützt Sie LOHN24 mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch zum Auslagern Ihrer Lohnabrechnung.
Weitere Rechner für Familie und Einkommen
Rund um Einkommen und Familie können weitere Tools nützlich sein: Mit dem Mindestlohn-Rechner prüfen Sie, ob ein Stundenlohn die gesetzliche Untergrenze einhält, und der Mutterschutz-Rechner hilft bei der Planung von Schutzfristen. Wer einen Minijob ausübt, findet im Minijob-Rechner eine schnelle Orientierung.
Neu eingestellte oder wechselnde Beschäftigung wirkt sich unmittelbar auf den Kinderzuschlag aus – melden Sie Einkommensänderungen daher zeitnah der Familienkasse, da der KiZ in der Regel für sechs Monate bewilligt wird.
Neu eingestellte oder wechselnde Beschäftigung wirkt sich unmittelbar auf den Kinderzuschlag aus – melden Sie Einkommensänderungen daher zeitnah der Familienkasse, da der KiZ in der Regel für sechs Monate bewilligt wird.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder, Ihren Familienstand sowie das monatliche Brutto- und Nettoeinkommen der Eltern ein. Ergänzen Sie Ihre Warmmiete und – falls vorhanden – das eigene Einkommen der Kinder (z. B. Unterhalt). Der Rechner prüft zuerst die Mindesteinkommensgrenze (900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden). Anschließend setzt er den maximalen Kinderzuschlag von 297 € je Kind an und zieht 45 % des Einkommens ab, das den geschätzten Elternbedarf übersteigt, sowie 45 % des Kindeseinkommens. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, bewusst vereinfachte Schätzung – verbindlich ist allein der offizielle KiZ-Lotse der Familienkasse.
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