LOHN24

Pfändungsrechner 2025

Bei einer Lohnpfändung darf nur der Teil des Nettoeinkommens gepfändet werden, der über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag liegt. Geben Sie das monatliche Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ein – der Rechner ermittelt den pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO.

Aktuelle Pfändungstabelle 2025/2026

Berechnung auf Basis der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (gültig ab 01.07.2025): Grundfreibetrag 1.554,99 €, Höchstbetrag 4.766,99 €.

Unterhaltspflichten berücksichtigt

Pro unterhaltsberechtigter Person erhöht sich der Freibetrag automatisch (585,23 € erste Person, 326,04 € jede weitere – bis zu 5 Personen).

Nettolohn vor Pfändung – ohne Sondervergütungen, die separat zu berücksichtigen sind.

Personen, denen der Schuldner gesetzlich Unterhalt zu gewähren hat (z. B. Ehe- oder Lebenspartner, eigene Kinder).

Stand: 28. April 2026 · Pfändungstabelle gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2026.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird die Berechnungsformel nach § 850c ZPO angewendet; Abweichungen zur amtlichen Pfändungstabelle (auf 10-Euro-Stufen gerundet) sind möglich. Sondervergütungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) sowie Unterhaltspflichten gegenüber Personen, die eigenes Einkommen erzielen, werden nicht berücksichtigt.

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