Pfändungsrechner 2025
Bei einer Lohnpfändung darf nur der Teil des Nettoeinkommens gepfändet werden, der über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag liegt. Geben Sie das monatliche Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ein – der Rechner ermittelt den pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO.
Aktuelle Pfändungstabelle 2025/2026
Berechnung auf Basis der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (gültig ab 01.07.2025): Grundfreibetrag 1.554,99 €, Höchstbetrag 4.766,99 €.
Unterhaltspflichten berücksichtigt
Pro unterhaltsberechtigter Person erhöht sich der Freibetrag automatisch (585,23 € erste Person, 326,04 € jede weitere – bis zu 5 Personen).
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