SOKA-Bau & ZVK
Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft erstellen und übermitteln wir fristgerecht und korrekt.
SOKA-Bau, ZVK-Meldungen, Saison-Kurzarbeitergeld und tarifliche Besonderheiten – wir decken alle Anforderungen im Bau- und Nebengewerbe zuverlässig ab.

Vom Sozialkassenverfahren bis zum Saison-Kurzarbeitergeld: Wir bilden die Besonderheiten der Bauwirtschaft sauber ab.
Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft erstellen und übermitteln wir fristgerecht und korrekt.
Schlechtwetter- und Saison-KUG berechnen wir nach den gesetzlichen Vorgaben – inklusive Anträgen und Erstattungen.
Bautarifverträge, Auslösungen, Wege- und Fahrtzeiten sowie Erschwerniszuschläge bilden wir sauber ab.

Häuser, Brücken, Schulen, Straßen – die Bauwirtschaft schafft das Fundament, auf dem unser ganzes Leben steht. Was Ihre Teams bei Wind und Wetter auf der Baustelle leisten, bleibt über Jahrzehnte sichtbar und prägt das Bild ganzer Städte. Das ist Arbeit, die man im wahrsten Sinne anfassen kann.
Doch hinter jedem Bauvorhaben steckt auch ein dichtes Geflecht aus Tarifregeln, SOKA-Bau-Meldungen und saisonalen Besonderheiten. Diese Bürokratie kostet Zeit, die eigentlich auf der Baustelle gebraucht wird – und Fehler können teuer werden.
Deshalb nehmen wir Ihnen die Lohnabrechnung komplett ab: vom Sozialkassenverfahren bis zum Saison-Kurzarbeitergeld, zuverlässig und fristgerecht. Sie konzentrieren sich auf Ihre Baustellen. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“
Die typischen Anforderungen der Bauwirtschaft – bei LOHN24 standardmäßig abgedeckt.

Wir übernehmen sämtliche Meldungen an die SOKA-Bau – inklusive der Beiträge zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK), zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie der zugehörigen Monats- und Jahresnachweise.
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Anzeige und monatlicher Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld werden ebenso korrekt abgewickelt wie die Berechnung und Abführung der Winterbeschäftigungsumlage.
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Wir prüfen die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe nach Lohngruppen 1 und 2 – getrennt für West- und Ostdeutschland und automatisch bei jeder Tariferhöhung.
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Soweit relevant, behalten wir die 15-prozentige Bauabzugssteuer ein und führen sie ans Finanzamt ab. Freistellungsbescheinigungen Ihrer Subunternehmen prüfen wir auf Gültigkeit.
Mehr erfahrenNoch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.
Wir melden monatlich die abrechnungsrelevanten Daten elektronisch an die SOKA-Bau, führen die Beiträge zu ULAK und ZVK ab und erstellen am Jahresende die zugehörigen Jahresnachweise. Sie müssen dafür keine separaten Meldewege bedienen.
















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