Das Saison-Kurzarbeitergeld – kurz Saison-KUG – ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes für Betriebe des Bau-, Dachdecker- und Garten- und Landschaftsbaus. Es greift in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März, wenn die Arbeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausfällt.
Ziel ist es, Entlassungen in den Wintermonaten zu vermeiden und die Stammbelegschaft zu halten. Statt Beschäftigten in der kalten Jahreszeit zu kündigen, können Betriebe den Lohnausfall über das Saison-KUG abfedern.
Ergänzt wird das Saison-KUG durch ergänzende Leistungen, die aus der Winterbeschäftigungs-Umlage (Winterbauumlage) finanziert werden: das Zuschuss-Wintergeld (für ausgefallene Stunden, die durch Arbeitszeitguthaben überbrückt werden) und das Mehraufwands-Wintergeld (für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in der Schlechtwetterzeit).
Die Winterbauumlage wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen und finanziert die ergänzenden Leistungen, sodass die Beschäftigung über den Winter wirtschaftlich tragbar bleibt.
LOHN24 berechnet das Saison-KUG, die ergänzenden Wintergeld-Leistungen und die Winterbauumlage korrekt und übernimmt die Abrechnung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.