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Glossar · Buchstabe S

Sozialversicherung

Solidarisches Versicherungssystem mit fünf Pflichtzweigen, das in Deutschland die wichtigsten Lebensrisiken sozialer Art absichert.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist das Rückgrat des deutschen Sozialstaates. Sie umfasst fünf eigenständige Versicherungszweige: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung – wobei Letztere ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird.

Die Beiträge der ersten vier Zweige werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze aus dem Bruttoentgelt abgeführt. Einzugsstellen sind die gesetzlichen Krankenkassen, die die Beiträge an die jeweiligen Träger weiterleiten.

Die Sozialversicherung ist kein einfaches Vorsorgekonto, sondern ein solidarisches Umlagesystem: Die heute eingenommenen Beiträge finanzieren zu großen Teilen die heutigen Leistungen. In der Lohnabrechnung sind die Beitragsberechnung, die DEÜV-Meldungen und die Beitragsnachweise an die Krankenkassen monatliche Pflichtaufgaben, die LOHN24 vollständig automatisiert übernimmt.

Verwandte Begriffe

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