SOKA-Bau ist der gemeinsame Name für die Sozialkassen der Bauwirtschaft: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). Sie setzen den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) um, der für nahezu alle Betriebe des Baugewerbes allgemeinverbindlich ist.
Hintergrund ist die für das Baugewerbe typische „wandernde" Beschäftigung: Beschäftigte wechseln häufig den Betrieb. Damit Urlaubsansprüche dabei nicht verloren gehen, werden sie zentral über die Urlaubskasse verwaltet. Arbeitgeber zahlen Beiträge auf die Bruttolohnsumme, die Kasse erstattet im Gegenzug gewährten Urlaub.
Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) finanziert eine zusätzliche Altersrente für gewerbliche Arbeitnehmer und Förderungen der überbetrieblichen Berufsausbildung. Auch diese Leistungen werden über Arbeitgeberbeiträge getragen.
Für Betriebe bedeutet das: monatliche Meldungen der Bruttolohnsummen und der beschäftigten Personen an SOKA-Bau, fristgerecht und korrekt. Fehler oder verspätete Meldungen führen zu Nachforderungen und Säumniszuschlägen.
LOHN24 erstellt und übermittelt die SOKA-Bau-Meldungen für Sie als festen Bestandteil der monatlichen Lohnabrechnung – termingerecht und im Einklang mit dem VTV.