Sachbezug
Geldwerter Vorteil in Form einer Sachleistung – innerhalb gesetzlicher Freigrenzen steuer- und beitragsfrei.
Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Form von Geld erbracht werden – beispielsweise Tankgutscheine, freie Verpflegung, ein Job-Rad oder ein vergünstigtes Mittagessen. Wirtschaftlich betrachtet sind sie ein geldwerter Vorteil und damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Der Gesetzgeber stellt jedoch verschiedene Sachbezüge bis zu festgelegten Freigrenzen oder Pauschalbewertungen frei. Besonders relevant ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze für Geld- und Sachgeschenke, innerhalb derer kleinere Aufmerksamkeiten ohne Belastung des Mitarbeiters und des Unternehmens gewährt werden können. Auch persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen sind über die sogenannten Aufmerksamkeitsgrenzen begünstigt.
Sachbezüge sind ein zentrales Werkzeug der Lohnkostenoptimierung: Sie erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit, ohne die Lohnnebenkosten in gleichem Umfang zu belasten. Die korrekte Bewertung und Dokumentation ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.