Pflegeversicherung
Pflichtversicherung als Teil der Sozialversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert.
Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie bietet finanziellen Schutz bei Pflegebedürftigkeit und ergänzt damit die Leistungen der Krankenversicherung. Träger sind die Pflegekassen, die organisatorisch bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind.
Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge grundsätzlich paritätisch, mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen, in dem der Arbeitnehmer einen Großteil allein trägt. Kinderlose Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag.
In der Lohnabrechnung wird der Beitrag automatisch berechnet und über die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt. Bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter muss daher unter anderem der Elterneigenschaftsstatus erfasst werden – LOHN24 fragt diese Angaben direkt im Onboarding ab.