Branche
Einzelhandel
Lohnabrechnung für den Einzelhandel – einfach, effizient und zuverlässig: LOHN24 unterstützt Sie bei der Abrechnung von Mitarbeiter:innen in Vollzeit, Teilzeit und auf Minijob-Basis. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Einzelhandels, wie flexible Arbeitszeiten, Wochenendzuschläge und gesetzliche Mindestlohnbestimmungen. Unser Service sorgt dafür, dass Ihre Lohnabrechnung pünktlich, korrekt und rechtssicher erfolgt, während Sie sich auf den Verkauf und die Betreuung Ihrer Kund:innen konzentrieren können.
Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
Präzise Erfassung und Abrechnung von Schichten, Überstunden und Teilzeitarbeitsmodellen – ideal für die Bedürfnisse des Einzelhandels.
Mindestlohn und Zuschläge
Sichere Umsetzung von gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen sowie die Abrechnung von Wochenend- und Feiertagszuschlägen.
Digitale Lohnabrechnung für den Einzelhandel
Einfacher und sicherer Zugriff auf alle Abrechnungsunterlagen über unser Online-Lohnportal – für Filialleitungen und Personalabteilungen jederzeit verfügbar.
Beratung für den Einzelhandel
Individuelle Beratung zu relevanten Themen wie Urlaubsansprüchen, Aushilfsverträgen, betrieblicher Altersvorsorge und steuerlichen Sonderregelungen.
Compliance & Besonderheiten im Einzelhandel
Vier Themen, die in der Lohnabrechnung im Einzelhandel regelmäßig den Unterschied machen.
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht werden nach §3b EStG steuerfrei behandelt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen Stundennachweise und Beleglogik automatisch.
Minijobs & Übergangsbereich
Aushilfen, Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich werden inklusive der reduzierten Arbeitnehmerbeiträge sauber abgegrenzt – auch bei wechselnden Stundenzahlen pro Monat.
Tarifbindung im Einzelhandel
Tarifliche Lohnerhöhungen, Sonderzahlungen und Eingruppierungen nach den jeweils gültigen Tarifverträgen des Einzelhandels werden zum vereinbarten Stichtag automatisch umgesetzt.
Verkaufsoffene Sonntage & Mehrarbeit
Die Abrechnung von Mehrarbeit und Sonderzuschlägen an verkaufsoffenen Sonntagen erfolgt korrekt nach Tarifvertrag und gesetzlichen Vorgaben – inklusive Steuer- und Beitragsoptimierung.
Häufige Fragen aus dem Einzelhandel
Zuschläge für Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen sind nach §3b EStG bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei – vorausgesetzt, sie werden zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und die Arbeit fällt tatsächlich in den begünstigten Zeitraum. Wir bilden die Berechnung exakt ab.
Passende Leistungen für Ihre Branche
Externe Lohnabrechnung zum Festpreis
Von Abrechnung bis Meldungen: LOHN24 deckt alle Bereiche der Lohnabrechnung digital ab.
Mehr Netto für Mitarbeiter
LOHN24 nutzt steuerliche Vorteile für effiziente Lohnkosten & stärkere Mitarbeiterbindung.
Outsourcing der Lohnabrechnung für KMU
LOHN24 übernimmt Ihre gesamte Payroll digital – sicher, effizient & transparent.
Betriebsprüfung? Wir machen Sie sicher
LOHN24 bereitet Ihre Lohnabrechnung perfekt vor – sicher, vollständig & rechtssicher geprüft.
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