LOHN24
Branche
Einzelhandel
Lohnabrechnung für den Einzelhandel – einfach, effizient und zuverlässig: LOHN24 unterstützt Sie bei der Abrechnung von Mitarbeiter:innen in Vollzeit, Teilzeit und auf Minijob-Basis. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Einzelhandels, wie flexible Arbeitszeiten, Wochenendzuschläge und gesetzliche Mindestlohnbestimmungen. Unser Service sorgt dafür, dass Ihre Lohnabrechnung pünktlich, korrekt und rechtssicher erfolgt, während Sie sich auf den Verkauf und die Betreuung Ihrer Kund:innen konzentrieren können.

Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten

Präzise Erfassung und Abrechnung von Schichten, Überstunden und Teilzeitarbeitsmodellen – ideal für die Bedürfnisse des Einzelhandels.

Mindestlohn und Zuschläge

Sichere Umsetzung von gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen sowie die Abrechnung von Wochenend- und Feiertagszuschlägen.

Digitale Lohnabrechnung für den Einzelhandel

Einfacher und sicherer Zugriff auf alle Abrechnungsunterlagen über unser Online-Lohnportal – für Filialleitungen und Personalabteilungen jederzeit verfügbar.

Beratung für den Einzelhandel

Individuelle Beratung zu relevanten Themen wie Urlaubsansprüchen, Aushilfsverträgen, betrieblicher Altersvorsorge und steuerlichen Sonderregelungen.

Compliance & Besonderheiten im Einzelhandel

Vier Themen, die in der Lohnabrechnung im Einzelhandel regelmäßig den Unterschied machen.

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht werden nach §3b EStG steuerfrei behandelt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen Stundennachweise und Beleglogik automatisch.

Minijobs & Übergangsbereich

Aushilfen, Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich werden inklusive der reduzierten Arbeitnehmerbeiträge sauber abgegrenzt – auch bei wechselnden Stundenzahlen pro Monat.

Tarifbindung im Einzelhandel

Tarifliche Lohnerhöhungen, Sonderzahlungen und Eingruppierungen nach den jeweils gültigen Tarifverträgen des Einzelhandels werden zum vereinbarten Stichtag automatisch umgesetzt.

Verkaufsoffene Sonntage & Mehrarbeit

Die Abrechnung von Mehrarbeit und Sonderzuschlägen an verkaufsoffenen Sonntagen erfolgt korrekt nach Tarifvertrag und gesetzlichen Vorgaben – inklusive Steuer- und Beitragsoptimierung.

Häufige Fragen aus dem Einzelhandel

Zuschläge für Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen sind nach §3b EStG bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei – vorausgesetzt, sie werden zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und die Arbeit fällt tatsächlich in den begünstigten Zeitraum. Wir bilden die Berechnung exakt ab.

Passende Leistungen für Ihre Branche

Ja. Über das Mitarbeiterportal des PMC können Beschäftigte ihre Entgeltbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise jederzeit sicher abrufen – DSGVO-konform und vollständig digital.

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