Tarifbindung sicher
TVöD-P, AVR, Caritas oder Haustarif – wir setzen Tarifentgelte und -erhöhungen termingerecht und korrekt um.
Tarifbindung, Nacht- und Feiertagszuschläge, Schicht- und Bereitschaftsdienste – wir rechnen Pflegeentgelte digital, sicher und tariftreu ab.

Zwischen Tarifbindung, Schichtdienst und steuerfreien Zuschlägen liegt viel Komplexität – wir nehmen sie Ihnen ab.
TVöD-P, AVR, Caritas oder Haustarif – wir setzen Tarifentgelte und -erhöhungen termingerecht und korrekt um.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nutzen wir im Rahmen der steuerfreien Höchstgrenzen optimal aus.
Schicht-, Bereitschafts- und Rufdienste übernehmen wir aus Ihrer Dienstplanung – ohne doppelte Erfassung.

Pflege ist Arbeit am Menschen in ihrer reinsten Form. Ihre Pflegekräfte schenken Würde, Zeit und Nähe – sie begleiten Menschen in verletzlichen Phasen und übernehmen Verantwortung, die weit über jede Stellenbeschreibung hinausgeht. Was Ihr Team täglich leistet, ist für unzählige Familien unbezahlbar und für unsere Gesellschaft schlicht systemrelevant.
Gerade weil diese Arbeit so fordernd ist, sollte sich niemand auch noch mit komplizierter Bürokratie aufhalten müssen. Pflegemindestlohn, Tarifbindung, Wechselschichten und steuerfreie Zuschläge machen die Lohnabrechnung jedoch besonders anspruchsvoll.
Darum übernehmen wir sie vollständig für Sie – tariftreu, sicher und direkt aus Ihrer Dienstplanung. So bleibt Ihren Pflegekräften mehr Zeit für das, was wirklich zählt. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“
Die typischen Anforderungen ambulanter und stationärer Pflege – bei LOHN24 zuverlässig abgedeckt.

Wir prüfen jede Abrechnung gegen die jeweils gültigen Pflegemindestlöhne der Pflegekommission – getrennt nach Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften.
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Eingruppierungen und Tariferhöhungen nach TVöD-P, AVR Caritas/Diakonie oder dem allgemeinverbindlichen Pflegetarifvertrag werden zum Stichtag automatisch umgesetzt.
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Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in der Pflege ein zentraler Vergütungsbestandteil. Wir wenden die Höchstsätze nach §3b EStG automatisch an und beachten branchenübliche Tarifregelungen.
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Wechselschichtzulagen, Wochenenddienste und Rufbereitschaften werden differenziert erfasst und in der Lohnabrechnung sauber abgebildet – inklusive der korrekten Berechnung von Zuschlägen und Pauschalen.
Mehr erfahrenNoch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.
Der Pflegemindestlohn wird von der Pflegekommission festgesetzt und differenziert zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften. Wir wenden die jeweils aktuell gültigen Sätze automatisch an und prüfen jede Abrechnung darauf.









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