LOHN24
Branche
Pflegedienste
Ihre Lohnabrechnung in besten Händen: LOHN24 bietet speziell für Pflegedienste maßgeschneiderte Lösungen rund um die Entgeltabrechnung. Wir kümmern uns um die Abrechnung von Pflegekräften – inklusive Schichtzuschlägen, gesetzlicher Mindestlöhne und besonderer steuerlicher Vorgaben. Mit unserem zuverlässigen, rechtssicheren Service sparen Sie Zeit und Ressourcen, während wir uns um alle Details kümmern.

Leistungen

Mit LOHN24 konzentrieren Sie sich voll auf Ihre Patienten, während wir Ihre Lohnabrechnung übernehmen. Unser Service ist speziell auf die Anforderungen der Pflegebranche zugeschnitten – von Schichtzuschlägen bis zu digitalen Verwaltungslösungen. Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihre Branche versteht und Ihre Abrechnung effizient, zuverlässig und rechtssicher abwickelt.

Schicht- und Zuschlagsabrechnung

Abrechnung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen, die in der Pflegebranche besonders häufig vorkommen – präzise und gesetzeskonform.

Sozialversicherungs- und Beitragsmeldungen

Komplette Abwicklung aller Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger – individuell angepasst an Pflegeeinrichtungen.

Digitale Lösungen für Pflegeeinrichtungen

Einfacher Zugang zu allen Abrechnungsunterlagen über unser Online-Portal – optimiert für die besonderen Anforderungen von Pflegediensten.

Expertenberatung für die Pflegebranche

Unterstützung bei Fragen zu Arbeitszeitmodellen, Mindestlohnregelungen, betrieblicher Altersvorsorge und steuerlichen Besonderheiten in der Pflege.

Compliance & Besonderheiten in Pflegediensten

Vier Themen, die in der Lohnabrechnung von ambulanten und stationären Pflegediensten ohne Lücken funktionieren müssen.

Pflegemindestlohn

Wir prüfen jede Abrechnung gegen die jeweils gültigen Pflegemindestlöhne der Pflegekommission – getrennt nach Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften.

Tarifbindung (TVöD-P, AVR, Pflegetarifvertrag)

Eingruppierungen und Tariferhöhungen nach TVöD-P, AVR Caritas/Diakonie oder dem allgemeinverbindlichen Pflegetarifvertrag werden zum Stichtag automatisch umgesetzt.

Steuerfreie Zuschläge

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in der Pflege ein zentraler Vergütungsbestandteil. Wir wenden die Höchstsätze nach §3b EStG automatisch an und beachten branchenübliche Tarifregelungen.

Wechselschicht- und Wochenenddienste

Wechselschichtzulagen, Wochenenddienste und Rufbereitschaften werden differenziert erfasst und in der Lohnabrechnung sauber abgebildet – inklusive der korrekten Berechnung von Zuschlägen und Pauschalen.

Häufige Fragen aus der Pflege

Der Pflegemindestlohn wird von der Pflegekommission festgesetzt und differenziert zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften. Wir wenden die jeweils aktuell gültigen Sätze automatisch an und prüfen jede Abrechnung darauf.

Passende Leistungen für Ihre Branche

Selbstverständlich – inklusive Erstattungsanträge im AAG-Verfahren (Aufwendungsausgleichsgesetz), Mutterschaftsgeld-Erstattung und der Fristenüberwachung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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