LOHN24
Branche · Pflege

Lohnabrechnung für
Pflegedienste.

Tarifbindung, Nacht- und Feiertagszuschläge, Schicht- und Bereitschaftsdienste – wir rechnen Pflegeentgelte digital, sicher und tariftreu ab.

TarifbindungSFN-ZuschlägeDienstplan-Anbindung
tarifsicher
Pflegekraft mit Patienten – LOHN24 Lohnabrechnung Pflegedienste
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Warum LOHN24

Pflege rechnet
besonders ab

Zwischen Tarifbindung, Schichtdienst und steuerfreien Zuschlägen liegt viel Komplexität – wir nehmen sie Ihnen ab.

Tarifbindung sicher

TVöD-P, AVR, Caritas oder Haustarif – wir setzen Tarifentgelte und -erhöhungen termingerecht und korrekt um.

SFN-Zuschläge steuerfrei

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nutzen wir im Rahmen der steuerfreien Höchstgrenzen optimal aus.

Dienstplan-Anbindung

Schicht-, Bereitschafts- und Rufdienste übernehmen wir aus Ihrer Dienstplanung – ohne doppelte Erfassung.

Pflegekraft kümmert sich einfühlsam um eine ältere Person
Menschen hinter der Branche

Fürsorge ist die wertvollste Arbeit

Pflege ist Arbeit am Menschen in ihrer reinsten Form. Ihre Pflegekräfte schenken Würde, Zeit und Nähe – sie begleiten Menschen in verletzlichen Phasen und übernehmen Verantwortung, die weit über jede Stellenbeschreibung hinausgeht. Was Ihr Team täglich leistet, ist für unzählige Familien unbezahlbar und für unsere Gesellschaft schlicht systemrelevant.

Gerade weil diese Arbeit so fordernd ist, sollte sich niemand auch noch mit komplizierter Bürokratie aufhalten müssen. Pflegemindestlohn, Tarifbindung, Wechselschichten und steuerfreie Zuschläge machen die Lohnabrechnung jedoch besonders anspruchsvoll.

Darum übernehmen wir sie vollständig für Sie – tariftreu, sicher und direkt aus Ihrer Dienstplanung. So bleibt Ihren Pflegekräften mehr Zeit für das, was wirklich zählt. „Wir machen unseren Job, damit Sie mehr Zeit für Ihren haben.“

Häufige Fragen

Fragen zur Abrechnung in der Pflege

Noch etwas offen? Unser Serviceteam beantwortet Ihre Fragen gern persönlich.

Der Pflegemindestlohn wird von der Pflegekommission festgesetzt und differenziert zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften. Wir wenden die jeweils aktuell gültigen Sätze automatisch an und prüfen jede Abrechnung darauf.

Ratgeber & Themen

Antworten auf die häufigsten Fragen

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Tariftreue in der Pflege: Was Pflegekassen, Refinanzierung und das Bundestariftreuegesetz verlangenPflegeeinrichtungen müssen mindestens auf Tarifniveau bezahlen, um mit den Pflegekassen abzurechnen. Die Tariftreue muss über die Lohnabrechnung nachgewiesen werden – ein wachsendes Risiko bei Fehlern.Mehr erfahren
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