Branche
Pflegedienste
Ihre Lohnabrechnung in besten Händen: LOHN24 bietet speziell für Pflegedienste maßgeschneiderte Lösungen rund um die Entgeltabrechnung. Wir kümmern uns um die Abrechnung von Pflegekräften – inklusive Schichtzuschlägen, gesetzlicher Mindestlöhne und besonderer steuerlicher Vorgaben. Mit unserem zuverlässigen, rechtssicheren Service sparen Sie Zeit und Ressourcen, während wir uns um alle Details kümmern.
Leistungen
Mit LOHN24 konzentrieren Sie sich voll auf Ihre Patienten, während wir Ihre Lohnabrechnung übernehmen. Unser Service ist speziell auf die Anforderungen der Pflegebranche zugeschnitten – von Schichtzuschlägen bis zu digitalen Verwaltungslösungen. Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihre Branche versteht und Ihre Abrechnung effizient, zuverlässig und rechtssicher abwickelt.
Schicht- und Zuschlagsabrechnung
Abrechnung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen, die in der Pflegebranche besonders häufig vorkommen – präzise und gesetzeskonform.
Sozialversicherungs- und Beitragsmeldungen
Komplette Abwicklung aller Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger – individuell angepasst an Pflegeeinrichtungen.
Digitale Lösungen für Pflegeeinrichtungen
Einfacher Zugang zu allen Abrechnungsunterlagen über unser Online-Portal – optimiert für die besonderen Anforderungen von Pflegediensten.
Expertenberatung für die Pflegebranche
Unterstützung bei Fragen zu Arbeitszeitmodellen, Mindestlohnregelungen, betrieblicher Altersvorsorge und steuerlichen Besonderheiten in der Pflege.
Compliance & Besonderheiten in Pflegediensten
Vier Themen, die in der Lohnabrechnung von ambulanten und stationären Pflegediensten ohne Lücken funktionieren müssen.
Pflegemindestlohn
Wir prüfen jede Abrechnung gegen die jeweils gültigen Pflegemindestlöhne der Pflegekommission – getrennt nach Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften.
Tarifbindung (TVöD-P, AVR, Pflegetarifvertrag)
Eingruppierungen und Tariferhöhungen nach TVöD-P, AVR Caritas/Diakonie oder dem allgemeinverbindlichen Pflegetarifvertrag werden zum Stichtag automatisch umgesetzt.
Steuerfreie Zuschläge
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in der Pflege ein zentraler Vergütungsbestandteil. Wir wenden die Höchstsätze nach §3b EStG automatisch an und beachten branchenübliche Tarifregelungen.
Wechselschicht- und Wochenenddienste
Wechselschichtzulagen, Wochenenddienste und Rufbereitschaften werden differenziert erfasst und in der Lohnabrechnung sauber abgebildet – inklusive der korrekten Berechnung von Zuschlägen und Pauschalen.
Häufige Fragen aus der Pflege
Der Pflegemindestlohn wird von der Pflegekommission festgesetzt und differenziert zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften. Wir wenden die jeweils aktuell gültigen Sätze automatisch an und prüfen jede Abrechnung darauf.
Passende Leistungen für Ihre Branche
Externe Lohnabrechnung zum Festpreis
Von Abrechnung bis Meldungen: LOHN24 deckt alle Bereiche der Lohnabrechnung digital ab.
Mehr Netto für Mitarbeiter
LOHN24 nutzt steuerliche Vorteile für effiziente Lohnkosten & stärkere Mitarbeiterbindung.
Betriebsprüfung? Wir machen Sie sicher
LOHN24 bereitet Ihre Lohnabrechnung perfekt vor – sicher, vollständig & rechtssicher geprüft.
Outsourcing der Lohnabrechnung für KMU
LOHN24 übernimmt Ihre gesamte Payroll digital – sicher, effizient & transparent.
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