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Glossar

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist eine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden ausgehandelte Vereinbarung über Entgelte und Arbeitsbedingungen. Seine Normen gelten unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.

Ein Tarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft auf der einen und einem einzelnen Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband auf der anderen Seite abgeschlossen. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Tarifverträge regeln vor allem Entgelte, Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge und Sonderzahlungen.

Man unterscheidet insbesondere Entgelttarifverträge (Höhe der Löhne und Gehälter, oft mit Eingruppierung in Lohn- bzw. Entgeltgruppen und Stufen), Rahmen- bzw. Manteltarifverträge (allgemeine Arbeitsbedingungen) und Sonderregelungen. Im öffentlichen und kirchlichen Bereich treten an deren Stelle Tarifwerke wie der TVöD oder die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas und Diakonie.

Die Normen eines Tarifvertrags gelten unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse – also wenn der Arbeitgeber Mitglied im Verband (oder selbst Tarifpartei) und der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist. In der Praxis wird die Anwendung häufig arbeitsvertraglich auf alle Beschäftigten erstreckt.

Wird ein Tarifvertrag durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche – unabhängig von einer Mitgliedschaft. Auf diesem Weg entstehen unter anderem die Branchenmindestlöhne.

Für die Lohnabrechnung sind die korrekte Eingruppierung, die fristgerechte Umsetzung von Tarifrunden (Lohnerhöhungen zum Stichtag), Stufenaufstiege und tarifliche Sonderzahlungen entscheidend.

LOHN24 bildet die einschlägigen Tarifwerke ab, setzt Eingruppierungen, Stufenaufstiege und Tariferhöhungen termingerecht um und berücksichtigt tarifliche Sonderzahlungen automatisch.