LOHN24
Glossar · Buchstabe V

Vermögenswirksame Leistungen

Geldleistungen des Arbeitgebers, die in einen langfristigen Sparvertrag fließen und unter Umständen staatlich gefördert werden.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Beträge, die ein Arbeitgeber zusätzlich oder anstelle eines Lohnbestandteils auf einen langfristigen Sparvertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Mögliche Anlageformen sind unter anderem Bausparverträge, Banksparpläne, Aktienfondssparpläne oder die Tilgung eines Immobilienkredits.

Viele Tarifverträge regeln einen Anspruch des Arbeitnehmers auf VL. Soweit ein solcher Anspruch besteht, ist der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet. Unabhängig davon können Arbeitgeber freiwillig VL gewähren oder als Bestandteil ihres Vergütungspakets nutzen.

Vermögenswirksame Leistungen sind voll lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig wie regulärer Arbeitslohn. Allerdings kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen, die ihm zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen vom Finanzamt gewährt wird.

Verwandte Begriffe

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