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Mindestlohn-Rechner 2026

Prüfen Sie schnell, ob ein Stundenlohn oder Monatsgehalt den gesetzlichen Mindestlohn einhält – mit direkter Hochrechnung auf Monatsbasis.

Eingabemodus
€/Std.

Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std.

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Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich ist der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn (§ 1 MiLoG). Die Hochrechnung basiert auf 52 Wochen / 12 Monate. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde (§ 1 MiLoG). Für bestimmte Branchen gelten tarifliche Mindestlöhne, die höher liegen können.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, also auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobs). Die Minijob-Verdienstgrenze und der Mindestlohn bestimmen zusammen die maximal zulässige monatliche Stundenzahl.
Wie berechnet sich das hochgerechnete Monatsgehalt?
Der Rechner multipliziert den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dem Faktor 52/12 (Wochen pro Monat). Formel: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × (52/12).
Was passiert, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Unterschreitungen können zu Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro führen (§ 21 MiLoG) und schließen den Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen aus.

Rechtsgrundlage und Hintergrund

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt und gilt seither für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die Mindestlohnkommission überprüft die Höhe regelmäßig und schlägt Anpassungen vor; die Bundesregierung setzt sie per Rechtsverordnung in Kraft.

Für bestimmte Branchen – etwa das Bauhauptgewerbe, die Fleischwirtschaft oder die Gebäudereinigung – gelten auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) tarifliche Branchenmindestlöhne, die teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Beträge sind stets aktuell zu prüfen. (PRÜFEN)

Praxis-Tipps für Arbeitgeber

Bei Pauschalvergütungen (z. B. Monatsfixum) müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass der effektive Stundenlohn den Mindestlohn nicht unterschreitet. Maßgeblich ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – auch Bereitschaftszeiten und Reisezeiten können relevant sein.

Ein systematischer Abgleich von Monatsgehalt und vertraglich vereinbarten Wochenstunden schützt vor ungewollten Unterschreitungen. Dieser Rechner hilft, den Hochrechnungswert schnell zu ermitteln und zu dokumentieren.

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