LOHN24
Glossar · Buchstabe U

Umlageverfahren (U1, U2, U3)

Erstattungsverfahren der Krankenkassen für Aufwendungen bei Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenz (U3).

Über die Umlageverfahren erstatten die gesetzlichen Krankenkassen kleinen und mittleren Arbeitgebern bestimmte Lohnaufwendungen. Drei Umlagen sind zu unterscheiden: U1 deckt Aufwendungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab, U2 betrifft Aufwendungen rund um Mutterschaft, und U3 ist die Insolvenzgeldumlage, die alle Arbeitgeber unabhängig von ihrer Größe zahlen müssen.

Die Teilnahme an U1 ist auf Arbeitgeber mit in der Regel weniger als 30 Beschäftigten begrenzt. Sie zahlen monatlich einen prozentualen Beitrag aus dem Bruttoentgelt ihrer Mitarbeiter und erhalten dafür einen Großteil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Mutterschaftsgeld erstattet. Die Umlagesätze legen die Krankenkassen individuell fest.

In der Lohnabrechnung werden Umlagebeiträge automatisch berechnet, abgeführt und Erstattungsanträge fristgerecht gestellt. Insbesondere bei langen Krankheitsphasen oder Schwangerschaften kann das Umlageverfahren erhebliche Liquidität sichern.

Verwandte Begriffe

Sie haben feste persönliche Ansprechpartner in unserem Team, die auch zu kritischen Zeitpunkten wie Monatswechsel oder Jahresabschluss verfügbar sind. Anfragen werden in der Regel noch am selben Werktag beantwortet.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden