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Glossar · Buchstabe G

Geringfügige Beschäftigung

Beschäftigungsform mit geringem regelmäßigem Verdienst (Minijob) oder kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung) – steuerlich und sozialrechtlich besonders behandelt.

Eine geringfügige Beschäftigung – im Volksmund Minijob – ist eine Sonderform des Beschäftigungsverhältnisses, das entweder durch eine niedrige Verdienstgrenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder durch eine zeitliche Beschränkung (kurzfristige Beschäftigung) definiert ist.

Für Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, die unter anderem Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie Pauschalsteuer abdecken. Der Mitarbeiter selbst ist in der Regel von Lohnsteuer und Beitragspflichten befreit, kann aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Kurzfristige Beschäftigungen sind von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum oder eine maximale Anzahl von Arbeitstagen pro Jahr beschränkt und üblicherweise sozialversicherungsfrei. Sie werden häufig als Aushilfen in Saisonbetrieben eingesetzt – etwa in Gastronomie, Einzelhandel oder Landwirtschaft.

Verwandte Begriffe

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