LOHN24
Glossar · Buchstabe M

Mindestlohn

Gesetzlich festgelegte Untergrenze des Stundenlohns, die für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland gilt.

Der gesetzliche Mindestlohn legt fest, wie viel Arbeitnehmer pro geleisteter Arbeitsstunde mindestens verdienen müssen. Er gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland – mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildenden, bestimmten Praktikanten oder Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg.

Die Höhe wird durch die Mindestlohnkommission regelmäßig überprüft und vom Gesetzgeber angepasst. Daneben existieren branchenspezifische Mindestlöhne, etwa im Baugewerbe (SOKA-Bau), in der Pflege oder in der Gebäudereinigung. Diese liegen in der Regel über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und werden über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Für Arbeitgeber bedeutet der Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht: In bestimmten Branchen müssen Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen lückenlos dokumentiert werden. LOHN24 prüft jede Abrechnung automatisch auf die Einhaltung des aktuell gültigen Mindestlohns.

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