LOHN24
Glossar · Buchstabe B

Bauabzugssteuer

15-prozentige Steuer, die Auftraggeber von Bauleistungen vom Rechnungsbetrag einbehalten müssen, sofern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Die Bauabzugssteuer ist eine besondere Quellensteuer im Bauwesen. Wer eine Bauleistung in Anspruch nimmt und selbst Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, muss grundsätzlich 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, der bauausführende Betrieb legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.

Ziel der Regelung ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Bausektor. Sie betrifft sämtliche bauausführenden Tätigkeiten, vom klassischen Hochbau über Sanitär- und Elektroinstallationen bis hin zu Dachdecker- oder Putzarbeiten.

Für die Lohnabrechnung im Baugewerbe ist die Bauabzugssteuer mittelbar relevant: Sie verzahnt sich mit den weiteren branchentypischen Pflichten wie SOKA-Bau-Meldungen und sorgt dafür, dass nur saubere Strukturen langfristig wirtschaftlich arbeiten können.

Zeitersparnis, planbare Kosten zum Festpreis, geringeres Fehlerrisiko, rechtssichere Abwicklung, Zugriff auf Expertenwissen sowie Unabhängigkeit von Krankheits- oder Urlaubsausfällen im eigenen Team.

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