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Glossar · Buchstabe G

Gleitzone (Übergangsbereich, Midijob)

Verdienstbereich oberhalb der Minijob-Grenze, in dem die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers reduziert berechnet werden.

Die Gleitzone, offiziell Übergangsbereich genannt, ist ein definierter Verdienstkorridor oberhalb der Minijob-Grenze. Beschäftigungen in diesem Bereich werden umgangssprachlich Midijobs genannt. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden hier nicht aus dem vollen Bruttoentgelt, sondern aus einem reduzierten beitragspflichtigen Entgelt berechnet, das mit steigendem Einkommen schrittweise auf die volle Bemessungsgrundlage anwächst.

Der Arbeitgeber zahlt seine Beiträge dagegen aus dem vollen Bruttoentgelt – der reduzierte Anteil entfällt ausschließlich auf den Arbeitnehmer. Trotzdem erwirbt der Mitarbeiter volle Anwartschaften in den Sozialversicherungszweigen, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Gleitzone soll den Übergang vom Minijob in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern, ohne dass der Mitarbeiter durch sprunghaft steigende Abgaben Nettoeinkommen verliert. In der Lohnabrechnung erfordert sie eine korrekte monatliche Berechnung – LOHN24 bildet die Übergangsregelung automatisiert ab.

Verwandte Begriffe

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