LOHN24
Glossar · Buchstabe R

Rentenversicherung

Pflichtversicherung der gesetzlichen Sozialversicherung, die Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten finanziert.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersversorgung in Deutschland. Sie deckt nicht nur die klassische Altersrente ab, sondern auch Renten wegen Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen. Träger ist im Wesentlichen die Deutsche Rentenversicherung Bund mit ihren Regionalträgern.

Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge je zur Hälfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag, von dem sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen kann.

In der Lohnabrechnung werden die Beiträge automatisch berechnet und – wie alle Sozialversicherungsbeiträge – über die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt. Aus den eingezahlten Beiträgen ergeben sich Entgeltpunkte, die später die individuelle Rentenhöhe bestimmen.

Verwandte Begriffe

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