LOHN24
Glossar · Buchstabe P

Pfändung

Gerichtlich angeordneter Lohneinbehalt zur Befriedigung von Gläubigern, berechnet nach der jährlich aktualisierten Pfändungstabelle.

Liegt gegen einen Arbeitnehmer ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil des Nettolohns einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen. Die Höhe des pfändbaren Betrags ergibt sich aus der jährlich vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Pfändungstabelle, die unpfändbare Sockelbeträge je nach Anzahl der Unterhaltspflichten festlegt.

Für den Arbeitgeber ist die korrekte Bearbeitung von Pfändungen eine sensible Aufgabe: Fehler bei der Berechnung können zu eigenen Haftungsansprüchen führen. Auch die Reihenfolge mehrerer Pfändungen, die Beachtung von Lohnabtretungen oder die Bewertung von Sonderzahlungen müssen sauber abgebildet werden.

LOHN24 übernimmt die komplette Bearbeitung von Pfändungen, Lohnabtretungen und Insolvenzfällen – inklusive Kommunikation mit Gerichtsvollziehern und Gläubigern. Diskret, fristgerecht und immer in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage.

Wir liefern die Lohnabrechnungen nach einem fest vereinbarten Termin im Monat. In der Regel stehen die Abrechnungen rechtzeitig vor dem Auszahlungstag im PMC bereit – sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden