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BG BAU & Berufsgenossenschaft im Bau: Beiträge, Gefahrtarif & Pflichten

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist die zuständige Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Baugewerbe. Jeder Baubetrieb mit Beschäftigten ist Mitglied und schuldet Beiträge – unabhängig davon, ob jemals ein Unfall passiert. Die Höhe richtet sich nach dem **Gefahrtarif** und den gemeldeten Arbeitsentgelten. Für Bauarbeitgeber ist die BG BAU damit ein fester Bestandteil des jährlichen Melde- und Beitragszyklus. Dieser Beitrag erklärt Aufgaben, Beiträge und den Lohnnachweis.

Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle mit Helm und Schutzausruestung

Aufgabe der BG BAU

Die BG BAU ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung im Bau. Sie übernimmt die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis zu Renten – und betreibt Prävention (Arbeitsschutz, Schulungen). Finanziert wird sie ausschließlich über die Beiträge der Mitgliedsbetriebe; die Beschäftigten zahlen nichts.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die Beiträge zur BG BAU bemessen sich grundsätzlich nach drei Faktoren:

| Faktor | Bedeutung | |---|---| | Arbeitsentgelte | Summe der gezahlten Bruttoentgelte der Versicherten | | Gefahrklasse (Gefahrtarif) | Risiko der jeweiligen Tätigkeit (höheres Baurisiko = höhere Gefahrklasse) | | Beitragsfuß / Umlage | jährlich festgelegter Faktor zur Deckung des Finanzbedarfs |

Der Gefahrtarif ordnet jede Tätigkeit einer Gefahrklasse zu. Risikoreiche Bautätigkeiten haben höhere Gefahrklassen und damit höhere Beiträge. Die Beiträge werden nachträglich für das abgelaufene Jahr im Umlageverfahren erhoben.

Der Lohnnachweis

Grundlage der Beitragsberechnung ist der Lohnnachweis, mit dem der Betrieb die im Vorjahr gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden meldet. Dieser Lohnnachweis erfolgt heute digital (UV-Lohnnachweis) und muss mit den DEÜV-Meldedaten übereinstimmen. Details zum Verfahren finden Sie unter Digitaler Lohnnachweis im Bau.

Eine korrekte Zuordnung der Entgelte zu den richtigen Gefahrtarifstellen ist entscheidend – Fehler führen zu falschen Beiträgen und können bei Prüfungen beanstandet werden.

Pflichten des Bauarbeitgebers im Überblick

  • Anmeldung des Betriebs bei der BG BAU bei Aufnahme der Tätigkeit.
  • Jährlicher digitaler Lohnnachweis über die gezahlten Entgelte und Arbeitsstunden.
  • Korrekte Gefahrtarif-Zuordnung der Tätigkeiten.
  • Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften und Mitwirkung an der Prävention.
  • Mitwirkung bei Prüfungen durch die DRV, die auch UV-Daten prüft.

Prävention und Beitragsausgleichsverfahren

Die BG BAU ist nicht nur Kostenträger, sondern auch Präventionsträgerin. Sie stellt Arbeitsschutzregeln auf, berät Betriebe und fördert sichere Arbeitsverfahren. Für Bauarbeitgeber kann sich gelebter Arbeitsschutz auch finanziell auszahlen: Über Beitragsausgleichs- bzw. Nachlassverfahren können Betriebe mit unterdurchschnittlichem Unfallgeschehen oder besonderen Präventionsmaßnahmen unter Umständen entlastet werden, während ein überdurchschnittliches Unfallgeschehen zu Zuschlägen führen kann. Wenig Unfälle bedeuten also nicht nur weniger menschliches Leid, sondern potenziell auch geringere Beiträge.

Abgrenzung zu anderen Umlagen

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind klar von den anderen Bau-spezifischen Abgaben zu trennen: Die Unfallversicherung (BG BAU) deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, die Sozialkassen (SOKA-BAU) sichern Urlaub und Zusatzrente, und die Umlageverfahren U1/U2 betreffen die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Mutterschaftsfall. Eine Einordnung der Umlagen bietet der Glossarbeitrag Umlageverfahren (U1, U2, U3). Jede dieser Abgaben hat eigene Bemessungsgrundlagen und Meldewege – sie dürfen in der Abrechnung nicht vermischt werden.

Zusammenhang mit der Lohnabrechnung

Die BG-BAU-relevanten Daten entstehen direkt in der Lohnabrechnung: beitragspflichtige Entgelte, Arbeitsstunden und die korrekte Tätigkeitszuordnung. Wer die Baulohnabrechnung sauber führt, hat den UV-Lohnnachweis praktisch „nebenbei" korrekt. Mehr zum Gesamtprozess unter Baulohnabrechnung auslagern.

Der Jahreszyklus mit der BG BAU

Die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft folgt einem festen Jahresrhythmus. Zu Beginn der Mitgliedschaft meldet der Betrieb seine Tätigkeiten an und wird einer oder mehreren Gefahrtarifstellen zugeordnet. Im laufenden Jahr entstehen die beitragsrelevanten Daten fortlaufend in der Lohnabrechnung – beitragspflichtige Entgelte und geleistete Arbeitsstunden. Nach Jahresablauf wird der digitale Lohnnachweis übermittelt, auf dessen Basis die BG den Beitrag im Umlageverfahren festsetzt und einen Beitragsbescheid versendet. Dieser sollte stets auf Plausibilität geprüft werden, bevor gezahlt wird.

Wichtig ist, dass sich Veränderungen im Betrieb – neue Tätigkeitsfelder, geänderte Schwerpunkte, deutliche Personalveränderungen – auch in der Gefahrtarif-Zuordnung niederschlagen. Wer hier nicht aktualisiert, riskiert falsche Beiträge. Ein erfahrener Baulohn-Dienstleister hat diesen Zyklus im Blick und stellt sicher, dass Meldungen und Zuordnungen aktuell bleiben.

Warum gerade im Bau die Unfallversicherung zentral ist

Das Baugewerbe gehört zu den Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko: Arbeiten in der Höhe, mit schweren Maschinen, auf wechselnden Baustellen und bei jeder Witterung bringen besondere Gefahren mit sich. Entsprechend hoch sind die Gefahrklassen und die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Bauarbeitgeber ist die BG BAU damit nicht nur ein Kostenfaktor, sondern ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Absicherung ihrer Belegschaft – und ein Bereich, in dem korrekte Meldungen und gelebter Arbeitsschutz unmittelbar zusammenwirken.

Praxis: Häufige Stolperfallen bei der BG BAU

In der Praxis entstehen Probleme mit der Berufsgenossenschaft selten aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis des Verfahrens. Ein typischer Fehler ist die verspätete oder unterlassene Anmeldung eines neu gegründeten Betriebs – die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, nicht erst auf Antrag. Ein weiterer Klassiker ist die falsche Gefahrtarif-Zuordnung, etwa wenn ein Betrieb seine Tätigkeiten ausweitet, dies aber nicht meldet. Auch die Verwechslung der beitragspflichtigen Entgelte mit anderen Lohnsummen (z. B. der SOKA-Bemessungsgrundlage) führt regelmäßig zu falschen Lohnnachweisen.

Hinzu kommt, dass die Arbeitsstunden im UV-Lohnnachweis korrekt erfasst werden müssen – ein Punkt, der gerne übersehen wird, weil im Alltag vor allem die Entgelte im Vordergrund stehen. Wer diese Stolperfallen kennt und das Verfahren routiniert bedient, vermeidet Nachforderungen und Beanstandungen. Eine integrierte Baulohnabrechnung, die Entgelte, Arbeitsstunden und Tätigkeitszuordnung aus einer konsistenten Datenbasis speist, stellt sicher, dass der Lohnnachweis von vornherein stimmt – ohne mühsame Nacharbeit zum Jahreswechsel.

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Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ja. Betriebe der Bauwirtschaft mit Beschäftigten sind kraft Gesetzes Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Nein. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.

Nach den gezahlten Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse (Gefahrtarif) der Tätigkeit und dem jährlichen Beitragsfuß.

Die jährliche, heute digitale Meldung der beitragspflichtigen Entgelte und Arbeitsstunden, auf deren Basis die Beiträge berechnet werden.

Ja. Wir erstellen den digitalen Lohnnachweis aus den Abrechnungsdaten und achten auf die korrekte Gefahrtarif-Zuordnung.

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