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Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe: Voraussetzungen, Schlechtwetterzeit & Abrechnung

Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist ein zentrales Instrument im Bauhauptgewerbe, um Beschäftigung über den Winter zu sichern. Es greift in der gesetzlichen **Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März** und gleicht Arbeitsausfälle aus, die durch Witterung oder Auftragsmangel entstehen. Für Bauarbeitgeber bedeutet das: Sie können ihre eingearbeitete Stammbelegschaft halten, statt sie über den Winter zu entlassen. Dieser Beitrag erklärt Voraussetzungen, ergänzende Leistungen und die Abrechnung.

Verschneite Baustelle mit stillstehenden Kraenen im Winter

Was ist Saison-KUG und warum gibt es es?

Im Baugewerbe ruht die Arbeit häufig in den Wintermonaten – wegen Frost, Schnee oder fehlender Aufträge. Ohne Ausgleich müssten Betriebe ihre Arbeitnehmer entlassen und im Frühjahr neu suchen. Das Saison-KUG durchbricht diesen Kreislauf: Die Bundesagentur für Arbeit gleicht den witterungs- oder auftragsbedingten Entgeltausfall in der Schlechtwetterzeit aus, sodass die Beschäftigung erhalten bleibt.

Saison-KUG ist eine Sonderform des allgemeinen Kurzarbeitergeldes, speziell zugeschnitten auf die Baubranche und ergänzt durch tariflich finanzierte Zusatzleistungen.

Voraussetzungen für Saison-KUG

Damit Saison-KUG gezahlt werden kann, müssen typischerweise folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Betrieb fällt unter den Geltungsbereich der Saison-KUG-Regelungen (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbau).
  • Der Arbeitsausfall liegt in der Schlechtwetterzeit (1.12.–31.3.) und ist witterungs- oder wirtschaftlich bedingt sowie unvermeidbar.
  • Es besteht ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall.
  • Vor Inanspruchnahme werden – soweit tariflich vorgesehen – Arbeitszeitguthaben eingesetzt (siehe Arbeitszeitkonten Bau).
  • Die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit erfolgt fristgerecht.

Ergänzende Leistungen: Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld

Saison-KUG steht im Bau nicht allein. Es wird ergänzt durch tariflich finanzierte Leistungen aus der Winterbeschäftigungsumlage:

  • Zuschuss-Wintergeld (ZWG): wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer in der Schlechtwetterzeit angesparte Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich von Arbeitsausfall einsetzen.
  • Mehraufwands-Wintergeld (MWG): Zuschlag für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in den besonders kalten Monaten.

Wie diese Leistungen finanziert werden, lesen Sie unter Winterbeschäftigungsumlage. Die Abgrenzung zum Schlechtwettergeld ist dabei zentral.

So wird Saison-KUG abgerechnet

Die Abrechnung von Saison-KUG ist anspruchsvoll, weil mehrere Systeme ineinandergreifen:

1. Arbeitsausfall ermitteln und gegen vorhandene Arbeitszeitguthaben abgleichen. 2. Saison-KUG berechnen auf Basis der Nettoentgeltdifferenz (wie beim allgemeinen KUG, mit erhöhten Leistungssätzen je nach familiärer Situation). 3. Ergänzende Wintergelder korrekt zuordnen. 4. Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs richtig behandeln. 5. Antrag und Abrechnungsliste fristgerecht bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Aktuelle Hinweise zur Saisonpraxis bietet u. a. der Beitrag Bauhauptgewerbe – die Winterbeschäftigungsumlage 2026.

Wie hoch ist das Saison-KUG?

Das Saison-KUG bemisst sich – wie das allgemeine Kurzarbeitergeld – an der Nettoentgeltdifferenz: dem Unterschied zwischen dem Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte, und dem tatsächlichen Nettoentgelt während des Ausfalls. Der Leistungssatz ist nach familiärer Situation gestaffelt (höherer Satz für Arbeitnehmer mit Kindern). Der Arbeitgeber rechnet das Saison-KUG ab und erhält die verauslagten Beträge von der Agentur für Arbeit erstattet.

Ein wichtiger Unterschied zum allgemeinen Kurzarbeitergeld: Beim Saison-KUG werden die auf das Saison-KUG entfallenden Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstattet, und es greifen die ergänzenden Wintergelder. Dadurch ist das Saison-KUG für Bauarbeitgeber attraktiver gestaltet als die bloße Kurzarbeit – es ist ein gezieltes Instrument zur Sicherung der Bau-Beschäftigung über den Winter.

Schritt für Schritt durch die Schlechtwetterzeit

In der Praxis bedeutet ein sauber gemanagter Winterbau, dass der Betrieb bereits im Herbst vorausplant: Arbeitszeitguthaben werden bewusst aufgebaut, damit sie in der Schlechtwetterzeit vorrangig zum Ausgleich eingesetzt werden können (gefördert durch Zuschuss-Wintergeld). Erst wenn die Guthaben aufgebraucht sind, kommt das eigentliche Saison-KUG zum Tragen. Wer diese Reihenfolge beherrscht, schöpft die Förderung optimal aus und vermeidet, dass Arbeitnehmer über den Winter entlassen werden müssen.

Genau diese Verzahnung von Arbeitszeitkonto, Wintergeld und Saison-KUG ist anspruchsvoll und fehleranfällig – und einer der Hauptgründe, warum Baubetriebe ihre Abrechnung gerade für die Wintermonate an Spezialisten geben.

Anzeige des Arbeitsausfalls und Antragsverfahren

Bevor Saison-KUG gezahlt werden kann, muss der erhebliche Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. In der Praxis läuft das Verfahren zweistufig: Zunächst zeigt der Betrieb den Arbeitsausfall an, anschließend wird das Saison-KUG für die jeweiligen Abrechnungsmonate beantragt und über eine Abrechnungsliste geltend gemacht. Beide Schritte sind an Fristen gebunden. Werden sie versäumt, kann der Anspruch ganz oder teilweise verloren gehen.

Für die korrekte Abrechnung ist es entscheidend, die Ausfallstunden je Arbeitnehmer genau zu erfassen, die Soll-Arbeitszeit zu kennen und die ergänzenden Wintergelder richtig zuzuordnen. Da das Saison-KUG nettoorientiert berechnet wird, müssen außerdem die individuellen Lohnsteuer- und SV-Merkmale der Beschäftigten berücksichtigt werden – ein erheblicher Aufwand, der monatlich anfällt.

Warum sich Saison-KUG für Bauarbeitgeber lohnt

Saison-KUG ist mehr als eine Pflichtübung: Es ist ein wirtschaftliches Instrument, das die Personalplanung im Bau überhaupt erst kalkulierbar macht. Ohne dieses System müssten viele Betriebe ihre Belegschaft jeden Winter abbauen und im Frühjahr neu rekrutieren – mit allen Kosten und Risiken der Personalsuche in einem angespannten Arbeitsmarkt. Durch die Kombination aus Saison-KUG, Arbeitszeitguthaben und Wintergeld bleiben die eingearbeiteten Fachkräfte an Bord, und der Betrieb ist im Frühjahr sofort wieder voll handlungsfähig. Diesen strategischen Wert auszuschöpfen setzt allerdings voraus, dass die Abrechnung fehlerfrei und fristgerecht erfolgt.

Sozialversicherung während des Saison-KUG-Bezugs

Eine Besonderheit, die in der Abrechnung oft Fragen aufwirft, ist die Behandlung der Sozialversicherungsbeiträge während des Saison-KUG-Bezugs. Auch wenn Arbeit ausfällt und das Entgelt entsprechend sinkt, bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen, und die Sozialversicherung läuft weiter. Beim Saison-KUG sind die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln der Winterbeschäftigungsförderung zu erstatten – ein wichtiger Unterschied zur reinen Lohnzahlung. Diese Beitragsbehandlung korrekt abzubilden, gehört zu den anspruchsvollsten Teilen der Winterbau-Abrechnung.

Hinzu kommt, dass das Saison-KUG sauber von eventuellen anderen Entgeltbestandteilen (z. B. tatsächlich geleisteter Arbeit an anderen Tagen desselben Monats) abzugrenzen ist. Eine fehlerhafte Abgrenzung führt zu falschen Leistungs- und Beitragsbeträgen und kann bei einer Prüfung beanstandet werden. Genau hier zeigt sich der Wert eines erfahrenen Baulohn-Dienstleisters: Er beherrscht das Zusammenspiel von Entgelt, Saison-KUG, Wintergeld und Sozialversicherung und stellt sicher, dass jeder Monat der Schlechtwetterzeit korrekt und vollständig abgerechnet wird.

Belegschaft über den Winter sichern

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Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Die gesetzliche Schlechtwetterzeit im Baugewerbe läuft vom 1. Dezember bis zum 31. März.

Betriebe der erfassten Branchen (u. a. Bauhauptgewerbe, Dachdecker, GaLaBau, Gerüstbau) mit erheblichem, unvermeidbarem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit.

Saison-KUG gilt speziell in der Schlechtwetterzeit, ist auf die Baubranche zugeschnitten und wird durch tariflich finanzierte Wintergelder ergänzt.

In der Regel ja – angesparte Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto werden vorrangig zum Ausgleich eingesetzt, was teils durch Zuschuss-Wintergeld gefördert wird.

Ja. Wir berechnen Saison-KUG inklusive Wintergeld, behandeln die SV-Beiträge korrekt und reichen die Abrechnungslisten fristgerecht ein.

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