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Glossar · Buchstabe K

Kurzarbeitergeld

Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall – mildert wirtschaftlich bedingte Lohnverluste ab.

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Sozialleistung, die einspringt, wenn ein Betrieb seine Mitarbeiter vorübergehend nicht voll beschäftigen kann – etwa bei Auftragsmangel, Lieferengpässen oder unvorhergesehenen Ereignissen. Es ersetzt einen Teil des durch die reduzierte Arbeitszeit ausgefallenen Nettoentgelts.

Voraussetzung ist ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall, der den Betrieb oder zumindest einen Betriebsteil betrifft. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit zunächst bei der Agentur für Arbeit anzeigen und anschließend monatlich rückwirkend einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Die Leistung beträgt grundsätzlich 60 Prozent des entfallenen Nettoentgelts, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. In der Lohnabrechnung muss das Kurzarbeitergeld korrekt berechnet, ausgewiesen und der zu erstattende Betrag fristgerecht beantragt werden – LOHN24 übernimmt diese Aufgabe vollständig.

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