Krankengeld
Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit gezahlt wird.
Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, der Anspruch auf Krankengeld setzt nahtlos ein.
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung gezahlt. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuererklärung erhöhen.
In der Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigungsunterbrechung über eine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse melden und das Krankengeld nicht selbst auszahlen – die Krankenkasse überweist direkt an den Versicherten.