Entgeltfortzahlung
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Lohns bei Krankheit oder an gesetzlichen Feiertagen.
Wird ein Arbeitnehmer krank oder fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen normalen Arbeitstag, hat er weiterhin Anspruch auf seinen Lohn. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.
Im Krankheitsfall besteht der Anspruch grundsätzlich für bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht und die Erkrankung unverschuldet eingetreten ist. Danach übernimmt die Krankenkasse die Fortzahlung in Form von Krankengeld.
Kleinere Arbeitgeber mit in der Regel weniger als 30 Mitarbeitern können sich über das Umlageverfahren U1 einen Großteil der Entgeltfortzahlungskosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Auch Aufwendungen im Rahmen der Mutterschaft werden über das Umlageverfahren U2 ausgeglichen. Die korrekte Berechnung der Erstattungen ist Teil jeder professionellen Lohnabrechnung.