Freibetrag
Steuerlich anerkannter Betrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert und in den ELStAM eines Mitarbeiters hinterlegt sein kann.
Ein Freibetrag ist ein vom Gesetzgeber definierter Betrag, der das steuerpflichtige Einkommen reduziert. Im Gegensatz zur Freigrenze entfällt er nicht, wenn das Einkommen darüber liegt, sondern wird stets vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Im Lohnsteuerverfahren werden bestimmte Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eines Arbeitnehmers hinterlegt – beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Pauschalen für Menschen mit Behinderung. Der Arbeitnehmer kann diese Freibeträge beim Finanzamt beantragen und sie werden anschließend monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Die korrekte Anwendung der Freibeträge sorgt dafür, dass der Mitarbeiter bereits unterjährig ein höheres Nettogehalt erhält, statt erst über die Einkommensteuererklärung eine Erstattung zu bekommen.