Geldwerter Vorteil
Sachleistung des Arbeitgebers mit messbarem wirtschaftlichen Wert, die wie Lohn der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegt.
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine geldwerte Leistung gewährt – etwa ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, vergünstigtes Essen, ein Jobticket, ein Smartphone oder ein Tankgutschein – spricht man von einem geldwerten Vorteil. Dieser ist grundsätzlich wie regulärer Arbeitslohn zu versteuern und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
Zahlreiche Sachbezüge sind allerdings durch den Gesetzgeber begünstigt: So gibt es eine monatliche Sachbezugsfreigrenze, innerhalb derer kleine Aufmerksamkeiten steuer- und beitragsfrei bleiben. Auch Job-Rad, Kindergartenzuschüsse, Gesundheitsförderung oder Erholungsbeihilfen werden steuerlich begünstigt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die korrekte Bewertung und Verbuchung geldwerter Vorteile ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Lohnabrechnung – und ein wirksamer Hebel der Lohnkostenoptimierung, wenn die Gestaltungsmöglichkeiten konsequent genutzt werden.