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Glossar

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag, den Beschäftigte für Tage im häuslichen Arbeiten als Werbungskosten geltend machen können – unabhängig von einem separaten Arbeitszimmer. Sie wird über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt, nicht in der laufenden Lohnabrechnung.

Die Homeoffice-Pauschale (auch Tagespauschale) ermöglicht es Beschäftigten, für jeden Tag, an dem sie überwiegend von zu Hause arbeiten, einen festen Pauschbetrag als Werbungskosten anzusetzen – und zwar auch dann, wenn kein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

Der Pauschbetrag wird je Arbeitstag im Homeoffice gewährt und ist auf eine jährliche Höchstzahl von Tagen gedeckelt. Damit deckt der Gesetzgeber typische Mehraufwendungen des Arbeitens zu Hause (etwa Strom und Heizung) pauschal ab, ohne dass Einzelnachweise nötig sind.

Wichtig für die Lohnabrechnung: Die Homeoffice-Pauschale ist eine Werbungskostenpauschale des Arbeitnehmers. Sie wird nicht in der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung verrechnet, sondern machen die Beschäftigten selbst in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend. Sie ist Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und wirkt nur, soweit die gesamten Werbungskosten diesen übersteigen.

Davon zu unterscheiden sind steuerfreie Erstattungen oder Pauschalen, die der Arbeitgeber zahlt – etwa für Telekommunikation oder Arbeitsmittel. Diese laufen über die Lohnabrechnung und müssen sauber von steuerpflichtigem Lohn getrennt werden, damit es bei einer Prüfung keine Beanstandungen gibt.

LOHN24 stellt sicher, dass arbeitgeberseitige steuerfreie Erstattungen (z. B. Telefonpauschalen) korrekt abgegrenzt werden, und unterstützt eine saubere Trennung zwischen steuerfreien Zahlungen und steuerpflichtigem Arbeitslohn.