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Glossar · Buchstabe L

Lohnsteuerklasse

Klassifizierung von Arbeitnehmern in sechs Steuerklassen, die die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs bestimmt.

Die Lohnsteuerklasse ordnet Arbeitnehmer in eine von sechs Klassen ein und legt damit fest, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Die Einordnung richtet sich nach Familienstand, Lebenssituation und – bei Verheirateten – nach der Wahl der Ehegatten.

Die Klassen im Überblick: Klasse I für Ledige, Geschiedene oder dauerhaft Getrenntlebende; Klasse II für Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag; Klasse III, IV und V für Verheiratete in unterschiedlichen Kombinationen, abhängig vom Einkommensverhältnis der Partner; und Klasse VI für zweite und weitere Beschäftigungsverhältnisse desselben Arbeitnehmers.

Die Lohnsteuerklasse wird in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ein Wechsel ist beim Finanzamt jederzeit möglich und kann das Nettoeinkommen merklich verändern – endgültig korrigiert wird die Steuerlast aber stets über die Einkommensteuererklärung.

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