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Glossar · Buchstabe M

Mutterschutz

Gesetzlicher Schutz schwangerer und stillender Arbeitnehmerinnen mit Beschäftigungsverboten und Kündigungsschutz.

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz vor gesundheitlichen Risiken und finanziellen Nachteilen. Es regelt unter anderem Beschäftigungsverbote, Schutzfristen rund um die Geburt sowie einen besonderen Kündigungsschutz, der in der Regel von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt.

Die reguläre Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung – bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf zwölf Wochen. Während der Schutzfristen besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.

Finanziell wird der Lohnausfall durch Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einen Zuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen. Der Arbeitgeber kann sich seinen Anteil über das Umlageverfahren U2 von der Krankenkasse vollständig erstatten lassen. LOHN24 stellt Ihnen für die Berechnung den kostenlosen Mutterschutz-Rechner direkt online bereit.

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