DATEV ist die in Deutschland marktführende Genossenschaft für Steuerberater-Software; ihre Datenformate sind im Bereich Buchhaltung und Lohn faktischer Standard. Eine DATEV-Schnittstelle stellt sicher, dass die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung verlustfrei in die Finanzbuchhaltung und an die betreuende Steuerkanzlei übergeben werden.
Konkret werden die Lohnbuchungen als Buchungsstapel im DATEV-Format bereitgestellt und können in DATEV Rechnungswesen bzw. Kanzlei-Rechnungswesen eingelesen werden. Ergänzend stehen Lohnjournale und Auswertungen strukturiert zur Verfügung. So entfällt das manuelle Nacherfassen der Lohnkosten in der Buchhaltung, und Übertragungsfehler werden vermieden.
Für Steuerkanzleien und Mandanten hat das mehrere Vorteile: Die Lohnabrechnung kann von einem spezialisierten Dienstleister erbracht werden, während die Buchführung in der gewohnten DATEV-Umgebung der Kanzlei verbleibt. Die Buchungsstapel sind kontenrahmengerecht aufbereitet (z. B. SKR03/SKR04) und prüfungssicher dokumentiert.
Auch für Betriebsprüfungen ist die strukturierte Übergabe von Vorteil: Buchungsbelege, Journale und Auswertungen liegen in einem nachvollziehbaren, standardisierten Format vor, das Prüfer der DRV und des Finanzamts kennen und einlesen können.
LOHN24 stellt Buchungsstapel und Lohnjournale strukturiert und prüfungssicher im DATEV-Format bereit, sodass die Lohnkosten ohne Medienbruch in die Finanzbuchhaltung der Kanzlei oder des Unternehmens einfließen.