Unter Betriebsprüfung im Lohnbereich versteht man die regelmäßige Kontrolle der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch zwei Stellen: die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für die Sozialversicherung und das Finanzamt für die Lohnsteuer.
Die Sozialversicherungsprüfung (DRV-Prüfung) findet üblicherweise mindestens alle vier Jahre statt. Geprüft wird, ob die Sozialversicherungspflicht richtig beurteilt, die Beiträge korrekt berechnet und fristgerecht abgeführt wurden. Typische Prüfungsschwerpunkte sind die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit), Minijobs, die korrekte Verbeitragung von Zuschlägen und Sachbezügen sowie die Meldungen.
Die Lohnsteuer-Außenprüfung des Finanzamts kontrolliert die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Im Fokus stehen häufig steuerfreie Leistungen und Zuschläge, Sachbezüge und der geldwerte Vorteil (etwa Dienstwagen), Reisekostenerstattungen, Aushilfen und die pauschale Lohnsteuer.
Ergeben sich bei einer Prüfung Beanstandungen, führt dies zu Beitrags- oder Steuernachforderungen, gegebenenfalls zuzüglich Säumniszuschlägen. Eine gute Vorbereitung – vollständige, strukturierte Unterlagen und die vorherige Prüfung möglicher Beanstandungspunkte – reduziert das Risiko erheblich.
LOHN24 hält alle prüfungsrelevanten Unterlagen (Lohnjournale, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen, DEÜV-Meldungen, Buchungsstapel) strukturiert und prüfungssicher vor, bereitet die Prüfung vor und begleitet den Termin gegenüber den Prüfern der DRV und des Finanzamts.