LOHN24
Glossar · Buchstabe B

Betriebliche Altersvorsorge

Vom Arbeitgeber organisierte oder finanzierte Altersversorgung mit fünf zulässigen Durchführungswegen und steuerlich geförderter Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Säule der Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss diese Umwandlung mit einem gesetzlich definierten Zuschuss bezuschussen, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Gesetzlich zulässig sind fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Sie unterscheiden sich in Haftung, Bilanzierung, Beitragsbemessung und Auszahlungsmodalitäten.

Beiträge zur bAV sind innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das macht die bAV zu einem wirksamen Instrument der Lohnkostenoptimierung – sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden, die ihr verfügbares Nettoeinkommen für die Altersvorsorge erhöhen.

Verwandte Begriffe

Ja – Steuerkanzleien lagern die komplette Lohnabrechnung ihrer Mandanten an LOHN24 aus und erhalten die Ergebnisse strukturiert zurück. Die Kanzlei bleibt zentraler Ansprechpartner für den Mandanten, LOHN24 erledigt die operative Arbeit im Hintergrund.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden