LOHN24
Glossar · Buchstabe B

Betriebliche Altersvorsorge

Vom Arbeitgeber organisierte oder finanzierte Altersversorgung mit fünf zulässigen Durchführungswegen und steuerlich geförderter Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Säule der Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss diese Umwandlung mit einem gesetzlich definierten Zuschuss bezuschussen, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Gesetzlich zulässig sind fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Sie unterscheiden sich in Haftung, Bilanzierung, Beitragsbemessung und Auszahlungsmodalitäten.

Beiträge zur bAV sind innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das macht die bAV zu einem wirksamen Instrument der Lohnkostenoptimierung – sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden, die ihr verfügbares Nettoeinkommen für die Altersvorsorge erhöhen.

Verwandte Begriffe

Alle Lohn- und Personaldaten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren gespeichert und nach den Vorgaben der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden