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Glossar

Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis ist die monatliche elektronische Meldung der voraussichtlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle. Er muss fristgerecht vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.

Der Beitragsnachweis ist eine monatliche Pflichtmeldung des Arbeitgebers an die Krankenkassen, die als Einzugsstellen für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge fungieren. Er weist die Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlagen (U1, U2) und die Insolvenzgeldumlage aus.

Der Beitragsnachweis wird je Einzugsstelle erstellt und elektronisch übermittelt. Maßgeblich ist der Fälligkeitstermin der Gesamtsozialversicherungsbeiträge: Diese sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle so rechtzeitig vorliegen, dass er zu Beginn dieses Tages vorhanden ist – in der Praxis also einige Tage vorher.

Weil die Beiträge bereits im laufenden Monat fällig werden, basiert der Nachweis in der Regel auf den voraussichtlichen Entgelten. Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen Beiträgen werden mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats ausgeglichen. Korrekturen früherer Monate erfolgen über gesonderte Korrektur-Beitragsnachweise.

Wird der Beitragsnachweis nicht oder verspätet übermittelt, darf die Einzugsstelle die Beiträge schätzen; zudem drohen Säumniszuschläge. Eine korrekte und fristgerechte Übermittlung ist daher zentral für die Beitragsabwicklung.

LOHN24 berechnet die Sozialversicherungsbeiträge monatlich, erstellt die Beitragsnachweise je Krankenkasse und übermittelt sie fristgerecht – einschließlich notwendiger Korrekturen.