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Glossar

Datenschutz in der Lohnabrechnung

Lohn- und Gehaltsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Ihre Verarbeitung unterliegt der DSGVO und dem BDSG – mit besonderen Anforderungen an Rechtsgrundlage, Zugriffsschutz, Löschfristen und Auftragsverarbeitung.

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Anschrift, Bankverbindung, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Religionszugehörigkeit (für die Kirchensteuer), Gesundheitsdaten (z. B. bei Entgeltfortzahlung) und Angaben zu Pfändungen oder Unterhaltspflichten.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist in erster Linie die Erfüllung des Arbeitsvertrags und gesetzlicher Pflichten (Art. 6 und Art. 9 DSGVO, § 26 BDSG). Daten dürfen nur für die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Melde- und Aufbewahrungspflichten genutzt werden – nicht zu anderen Zwecken.

Wichtige Pflichten für Arbeitgeber sind: ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen (Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Berechtigungskonzepte), die Wahrung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) sowie die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen.

Wird die Lohnabrechnung an einen externen Dienstleister ausgelagert, liegt regelmäßig eine Auftragsverarbeitung vor: Es ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich, der Pflichten, Weisungsbindung und Sicherheitsmaßnahmen regelt.

LOHN24 verarbeitet Ihre Lohndaten DSGVO-konform in deutschen Rechenzentren, über ein verschlüsseltes Portal mit rollenbasierten Zugriffen, und stellt den Auftragsverarbeitungsvertrag bereit – damit der Datenschutz vom ersten Tag an sauber geregelt ist.