LOHN24
Glossar · Buchstabe A

Altersteilzeit

Modell zur stufenweisen Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Renteneintritt – meist als Block- oder Gleichverteilungsmodell.

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Voraussetzung ist in der Regel ein Mindestalter von 55 Jahren sowie eine vorausgehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über einen festgelegten Zeitraum.

In der Praxis wird die Arbeitszeit halbiert, wobei zwei Modelle üblich sind: Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Mitarbeiter durchgehend in halbierter Stundenzahl. Beim Blockmodell wird die gesamte Arbeitszeit zunächst vollständig erbracht (Arbeitsphase) und anschließend in einer gleich langen Freistellungsphase nicht mehr gearbeitet, der Lohn aber weitergezahlt.

Der Arbeitgeber stockt das Teilzeit-Entgelt um einen gesetzlich definierten Betrag auf und zahlt zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung. Diese Aufstockungsbeträge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. In der Lohnabrechnung müssen die Aufstockung, die laufenden Beiträge und die Rückstellungen für die Freistellungsphase sauber abgebildet werden.

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